verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 11.06.2025, 01:08:33
> ... NUR
> > in bar!
>
> Ich würde es, wie gesagt, ohnehin nicht anders machen. Bar oder gar nicht.
> Für den Gastronomen stelle ich mir das wirklich schrecklich vor. Wird das
> Trinkgeld elektronisch mitkassiert, ist es doch zunächst mal eine Einnahme
> wie jede andere, ordentlich verbucht. Im Beitrag vorher deutete ich schon
> an, dass von dem Betrag Umsatzsteuern fällig werden. Wenn der Gastronom
> den Rest an seine Mitarbeiter ausschüttet, kann er das nicht einfach
> rüberschieben, denn es ist ja offiziell in der Kasse. Das heißt, es muss
> dann wieder herausgebucht werden. Gilt dann wahrscheinlich als Lohn,
> unterliegt der Einkommensteuer und Sozialabgaben, von denen die Hälfte der
> Arbeitgeber zahlen muss. Das ist am Ende so kompliziert und bürokratisch,
> dass man lieber aufs Trinkgeld verzichtet. Als Chef, nicht als Mitarbeiter.
> Nee, dann lieber: Nur Bares ist Wahres.
Wenn erst mal der Vogel "Fiskus" zetert, wissen wir, dass wir im deutschen "Steuerparadies" sind, wo das Finanzamt nach jeden Cent schnappt, der sich bewegt.
Trinkgeld Gastronomie: Wann muss es versteuert werden?
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Vernetzte Treffgrüße ausTübingen
Reinhard
Historisches Stadtwappen.
Das amtliche Wappen für
den Schriftverkehr kann man
in der Pfeife rauchen, es erspart
halt die Kosten für den Farbdruck.
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Notiz:
Ich verwende auf dieser Website allein aus Gründen
des Leseflusses das generische Maskulinum (oder "-ende")
und lege Wert darauf, dass alle Inhalte genderunabhängig
zu verstehen sind.
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