verfaßt von Timbatuku, 11.06.2025, 00:16:20
> Interessant: In Italien geht das Trinkgeld an den Betrieb, wenn man mit
> Karte zahlt. Sofern man es der Bedienung zukommen lassen will, geht das NUR
> in bar!
Ich würde es, wie gesagt, ohnehin nicht anders machen. Bar oder gar nicht. Für den Gastronomen stelle ich mir das wirklich schrecklich vor. Wird das Trinkgeld elektronisch mitkassiert, ist es doch zunächst mal eine Einnahme wie jede andere, ordentlich verbucht. Im Beitrag vorher deutete ich schon an, dass von dem Betrag Umsatzsteuern fällig werden. Wenn der Gastronom den Rest an seine Mitarbeiter ausschüttet, kann er das nicht einfach rüberschieben, denn es ist ja offiziell in der Kasse. Das heißt, es muss dann wieder herausgebucht werden. Gilt dann wahrscheinlich als Lohn, unterliegt der Einkommensteuer und Sozialabgaben, von denen die Hälfte der Arbeitgeber zahlen muss. Das ist am Ende so kompliziert und bürokratisch, dass man lieber aufs Trinkgeld verzichtet. Als Chef, nicht als Mitarbeiter. Nee, dann lieber: Nur Bares ist Wahres.
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