verfaßt von Timbatuku, 10.06.2025, 14:17:03
> ... oder das Trinkgeld (inzwischen i.d.R.
> unpersönlich übers Aufrunden des Rechnungsbetrags im Bezahlgerät der
> Bedienung, ohne sicher zu sein, ob es der Chef nicht widerrechtlich
> kassiert).
Du übersiehst, dass wenn das Trinkgeld im Bezahlgerät der Bedienung versenkt wird, auf jeden Fall das Finanzamt erstmal seinen fairen und gerechten Anteil abzieht. Der Chef kann folglich gar nicht 1:1 das Trinkgeld an den Mitarbeiter auszahlen, selbst wenn er wollte. Steuerfreie Zuwendungen gibt's nur bar.
Deshalb: RETTET DAS BARGELD!!!
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