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#474857 Kontaktlos zahlen mit dem Handy (ot.haushalt)

verfaßt von Timbatuku, 10.06.2025, 14:17:03

> ... oder das Trinkgeld (inzwischen i.d.R.
> unpersönlich übers Aufrunden des Rechnungsbetrags im Bezahlgerät der
> Bedienung, ohne sicher zu sein, ob es der Chef nicht widerrechtlich
> kassiert).

Du übersiehst, dass wenn das Trinkgeld im Bezahlgerät der Bedienung versenkt wird, auf jeden Fall das Finanzamt erstmal seinen fairen und gerechten Anteil abzieht. Der Chef kann folglich gar nicht 1:1 das Trinkgeld an den Mitarbeiter auszahlen, selbst wenn er wollte. Steuerfreie Zuwendungen gibt's nur bar.

Deshalb: RETTET DAS BARGELD!!!  :koch:

 

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