verfaßt von Othello, 10.06.2025, 22:10:11
> Du übersiehst, dass wenn das Trinkgeld im Bezahlgerät der Bedienung
> versenkt wird, auf jeden Fall das Finanzamt erstmal seinen fairen und
> gerechten Anteil abzieht. Der Chef kann folglich gar nicht 1:1 das
> Trinkgeld an den Mitarbeiter auszahlen, selbst wenn er wollte. Steuerfreie
> Zuwendungen gibt's nur bar.
Interessant: In Italien geht das Trinkgeld an den Betrieb, wenn man mit Karte zahlt. Sofern man es der Bedienung zukommen lassen will, geht das NUR in bar!
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