verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 08.03.2026, 10:07:00
> Haftungsrisiko: Kritiker und Branchenexperten warnen, dass diese Neuregelung die Logistiker rechtlich zu „Inverkehrbringern“ von >Arzneimitteln machen könnte.
> Kontrollverlust: Es stellt sich die Frage, wer die Auslieferung kontrolliert, wenn die Übergabe an den Endkunden nicht mehr direkt >unter der Aufsicht der Apotheke erfolgt.
Praktisches Beispiel wo sich niedergelassene Apotheken selbst nicht an diese Regeln hält ( und sogar gegen das BTM Gesetz verstößt)
Familienangehöriger kommt mit Rezept über Buprenorphin Pflaster in die Apotheke - nicht vorrätig.
Einige Stunden Später bringt ein Teilzeitrentner im Privat PKW das BTM an der Haustüre vorbei....... und übergibt es einem Kind.
Ich bin gegen entsprechende Versanddienstleister - aber hier wär das Zeug wengstens umverpackt angekommen.
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Gruß Hausdoc
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