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#471678 Ständig diese Fußgänger und Radler! Arrrger! (verkehr.kfz)

verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 01.12.2024, 20:47:38

> Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung. Man betreibt schon eine
> gewisse Vorsorge. Nur nützt die nichts, wenn der Radfahrer, der den Unfall
> verursacht hat, ohne Blessuren und Schaden auf und davon ist.

Solange keine Kennzeichnung/Haftpflicht der Radler gesetzlich vorgeschrieben wird, müsste an der Kasse des Fahradladens als Anhang zur Rechnung ein "Gelöbnis" unterschrieben werden, wonach man das Fahrzeug stets zweckbestimmt und gewissenhaft, unter Beachtung der StVO und Übernahme von Verantwortung für Zwischenfälle im öffentlichen Verkehrsraum benutzen werde. Vom Landratsamt registriert, könnte so ein Delinquent auf Grund einschlägiger Zeugenaussagen ermittelt und ihm die Ohrwascheln langgezogen werden.
Warum muss für die Fahrerlaubnis eines Mofas eine Prüfung (einschließlich Fahrpraxis) abgelegt werden, obwohl man mit einem Fahrrad weit schneller und damit gefährlicher herumkurven darf/kann? Der eintägige Fahrkurs mit der Polizei in Klasse 4 der Grundschule reicht bei weitem nicht aus, um die Teilnahme am Straßenverkehr auf Lebenszeit zu sichern.

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Vernetzte Treffgrüße ausTübingen
Reinhard
[image]
Historisches Stadtwappen.
Das amtliche Wappen für
den Schriftverkehr kann man
in der Pfeife rauchen, es erspart
halt die Kosten für den Farbdruck.

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Notiz:
Ich verwende auf dieser Website allein aus Gründen
des Leseflusses das generische Maskulinum (oder "-ende")
und lege Wert darauf, dass alle Inhalte genderunabhängig
zu verstehen sind.

 

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