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#471673 Ständig diese Fußgänger und Radler! Arrrger! (verkehr.kfz)

verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 01.12.2024, 19:21:55

>  :devil: Die älteren Richter wollten wohl nicht gegen die eigene
> Versicherung urteilen
> Aktuell würdest du wohl auch kaum eine Andere finden die dich nimmt, denn
> Alte & Kranke sind ihnen zuwider, kosten sie doch in der Regel mehr als die
> Beiträge die sie zahlen.
> Vielen die in jungen Jahren auf die billigen Tarife bei besten Leistungen
> reingefallen sind dürfte es im Alter wie Heinz Hoenig gehen, irgendwann
> fliegt man raus weil man die Beiträge nicht mehr zahlen kann. Mein
> Seniorchef hat schon vor vielen Jahren gemeint das da was nicht passen
> würde, er habe 1500€ Rente aber müsse 2500€ an die Krankenkasse
> zahlen, mittlerweile ist er 91 und der Betrag dürfte wohl eine 3 am Anfang
> tragen. Nur kann er sich das leisten, andere nicht und daran denken Viele
> nicht. Auch nicht das man eventuell erst mal eine größere Summe selbst
> zahlen muss bevor man das Geld von der Versicherung erstattet bekommt

Die Zahlungsfrist für Rechnungen betrug früher mal 30 Tage. Man hat Erstattungsanträge gestellt und die Erstattung abgewartet. In der Regel schaffte es die Versicherung (bei mir zusätzlich die Landesbeihilfe) innerhalb dieser Frist die Zuschüsse zu überweisen, und man konnte ohne Kontobelastung die Rechnungen begleichen.
Inzwische pochen alle Gläubiger auf 14 Tage Zahlungsfrist, während es bei der Versicherung bis zu 3 Wochen (30 % Leistungsanteil), aber bei der Beihilfe (70 % Leistungsanteil) bis zu 6 Wochen dauert, bis endlich die Bearbeitungsnachricht auf dem Account erscheint. Wenn man da keine Reserven hat (z.B. Tagesgeld oder andere Rücklagen), beteiligt sich die Bank am Ruin aus gesundheitlichen Gründen mit affigen - ähm, saftigen - Überziehungszinsen. Zwar nur etwa halb so hoch wie Zinsen für Ratenzahlungen per Kreditkarte, aber das eine oder andere lebenswerte Projekt könnte man locker streichen.

--
Vernetzte Treffgrüße ausTübingen
Reinhard
[image]
Historisches Stadtwappen.
Das amtliche Wappen für
den Schriftverkehr kann man
in der Pfeife rauchen, es erspart
halt die Kosten für den Farbdruck.

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Notiz:
Ich verwende auf dieser Website allein aus Gründen
des Leseflusses das generische Maskulinum (oder "-ende")
und lege Wert darauf, dass alle Inhalte genderunabhängig
zu verstehen sind.

 

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