verfaßt von me3, Dohma, 01.12.2024, 15:37:16
> Stellt sich die Frage warum er eine Mithaftung hat wenn der Unfall
> für Ihn nicht zu vermeiden war?
Das musst du unsere Rechtssprechung fragen.
Die Gerichte urteilen leider, das schon das Bewegen eines KFZ eine Gefahr darstellt und deswegen grundsätzlich eine Mitschuld trifft.
Diese Vorverurteilung ist ja auch der Ärger über (nicht alle) rücksichtslose Radfahrer. Verursachen im schlimmsten Fall einen Unfall und hauen ab. Und wenn sie verletzt werden, darf die Haftpflichtversicherung des Autofahrers Schadenersatz leisten. Da bleibt gesundes Rechtsempfinden auf der Strecke.
me3
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