Ansicht:   

#471674 Ständig diese Fußgänger und Radler! Arrrger! (verkehr.kfz)

verfaßt von DUMIAU, 01.12.2024, 19:50:11

> Die Zahlungsfrist für Rechnungen betrug früher mal 30 Tage. Man hat
> Erstattungsanträge gestellt und die Erstattung abgewartet. In der Regel
> schaffte es die Versicherung (bei mir zusätzlich die Landesbeihilfe)
> innerhalb dieser Frist die Zuschüsse zu überweisen, und man konnte ohne
> Kontobelastung die Rechnungen begleichen.
> Inzwische pochen alle Gläubiger auf 14 Tage Zahlungsfrist, während es bei
> der Versicherung bis zu 3 Wochen (30 % Leistungsanteil), aber bei der
> Beihilfe (70 % Leistungsanteil) bis zu 6 Wochen dauert, bis endlich die
> Bearbeitungsnachricht auf dem Account erscheint. Wenn man da keine Reserven
> hat (z.B. Tagesgeld oder andere Rücklagen), beteiligt sich die Bank am
> Ruin aus gesundheitlichen Gründen mit affigen - ähm, saftigen -
> Überziehungszinsen. Zwar nur etwa halb so hoch wie Zinsen für
> Ratenzahlungen per Kreditkarte, aber das eine oder andere lebenswerte
> Projekt könnte man locker streichen.

Könnte es sein das die 14 Tage eine Reaktion darauf sind das sich der eine oder andere mehr als 30 Tage Zeit lies bis er endlich zahlte? Aber wie auch immer, eine gewisse Reserve sollte man eh immer haben. Oder wie ein angeheirateter Verwandter jammern. Seine Frau hatte einen Schlaganfall und die erste Rechnung die ins Haus flatterte war gleich mal im hohen vierstelligen Bereich. Bei dem kann es aber auch sein das sein Geiz damit gereizt wurde. Tja, da rächte es sich das er seiner Frau immer verboten hat zu arbeiten. Jetzt weiß er warum viele Frauen von Beamten einen Teilzeitjob haben, obwohl finanziell nicht nötig. Hätte sie gearbeitet, die Kinder waren eh schon alle über 18, würde jetzt eine gesetzliche Versicherung zahlen, was seinem Geiz entgegenkommen würde

 

gesamter Thread:

Ansicht:   
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz