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#471649 Ständig diese Fußgänger und Radler! Arrrger! (verkehr.kfz)

verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 01.12.2024, 15:46:18
(editiert von RoyMurphy, 01.12.2024, 15:49:07)

> > Was erwartest du denn? Das egoistische Verhalten wird doch von klein auf
> > gepaukt.
> >
> > me3
>
> Und gerade bei Radfahrern von der Justiz gefördert. Radler verursacht
> einen Unfall mit einem PKW und wird danach auch noch mit Schadenersatz und
> Schmerzensgeld belohnt und der Autofahrer bleibt auf seinem Schaden sitzen.
> Das fördert nicht gerade die Vorsicht der Radler.

Außerdem wird dem Richter vorgeheult, dass man für den angerichteten/verschuldeten Unfallschaden nicht aufkommen könne, ohne die Familie ins soziale Aus zu schicken.

Fürs Auto, fürs Motorrad, fürs Moped/Mofa, fürs Motorboot und fürs Pferd ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, fürs Fahrrad nur der Eigenschutz gegen Diebstahl und Beschädigung, aber nicht für Unfallschäden! Daher gibt's ja auch keine sichtbare und bezeugbare Kennzeichnung außer der Modellnummer unten am Tretlager oder am Hauptrahmen, wo man als Zeuge kaum hinsieht, auch nach einem Sturzgeschehen.
Diese meist überflüssige Drahteselversicherung weist unfassbare Knebelbestimmungen auf:
Haftung nur bei
- Abstellen in einer abschließbare Garage oder im Kellerraum
- Diebstahlsicherung in der Öffentlichkeit => Parkbügel auf gekennzeichneten Flächen.
- NICHT UNBEAUSICHTIGT ABSTELLEN (also mit reinnehmen in den Supermarkt, zum Arzt und Apotheker, ins Kino und Theater ... - häää?) oder "tonnenschwere" Sicherungsmaßnahmen treffen.
Hierzu fand ich eine interesante Diskussion, die ich zunächst nicht kommentieren oder belegen möchte:

Verkehrstalk-Foren > Fahrerlaubnis-, Verkehrs- und Zulassungsrecht

Dabei könnte eine erweiterte Haftpflichtversicherung (Übernahme des Unfallrisikos oder Vollkasko mit Übernahme Diebstahl, Beschädigungen) den Abschluss jener Eigenschadensversicherung überflüssig machen und Versicherungsbetrug einschränken.
Wenn überhaupt, werde ich mein Mountainbike nur noch auf Radwegen ohne Unterbrechung oder freigegebenen Wald- und Wiesenwegen bestrampeln, aber nicht auf öffentlichen Straßen mit motorisiertem Verkehr.

--
Vernetzte Treffgrüße ausTübingen
Reinhard
[image]
Historisches Stadtwappen.
Das amtliche Wappen für
den Schriftverkehr kann man
in der Pfeife rauchen, es erspart
halt die Kosten für den Farbdruck.

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Notiz:
Ich verwende auf dieser Website allein aus Gründen
des Leseflusses das generische Maskulinum (oder "-ende")
und lege Wert darauf, dass alle Inhalte genderunabhängig
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