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Nachricht aus dem Archiv

Madame Mim schrieb am 22.April.2011, 14:44:47 in der Kategorie nt.netz-treff

Von jüngsten Änderungen des Sorgerechts und Reaktionen darauf

Hallo mannzipation,
das ist ja so ein Sammelthread,insofern hänge ich mich hier wieder mit \'rein:

> > Bisher gab es noch keine Bedrohung von Vätern mit KZ und Tod,
>
> Naja, die Selbstmordrate von Scheidungsvätern spricht für sich aber das nur
> nebenbei.
Das willst Du jetzt nicht wirklich miteinander vergleichen.....  :-( Im wesentlichen hatten die Nazis für die Vernichtung von Menschen in KZs andere Auswahlkriterien.Deren Hauptaugenmerk lag sicher nicht auf Vätern,die das Sorge und Umgangsrecht für ihre Kinder haben wollten.
>
> > Davon abgesehen gibt es tatsächlich eine Bevorzugung der Mutter beim
> > Sorgerecht, aber die hat auch gute Gründe.
>
> Na da bin ich aber wirklich gespannt, was das denn für welche sein sollen.
>
> > Vor ein paar Monaten erstritten
> > sich (meines Wissens) Väter das Recht, dagegen in gewisser Weise
> Einspruch
> > zu erheben.
>
> Ist so nicht ganz korrekt, Bevor die Politik sich dem Urteil des EurGH
> beugen müsste, wurde schnell eine Krücke ersonnen, die im Grunde genommen
> alles beim Alten lässt, oberflächlich betrachtet aber besser aussieht.
Anmerkung: Hier geht es um das Sorgerecht für unehelich geborene Kinder. Verheiratete Eltern haben grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht,wodurch sich auch durch Scheidung nichts ändert.
Zum Anderen muß ich sagen,das die Argumente der \"Gegenseite\" für ein zunächst erstmal nur der Mutter zugesprochenes Sorgerecht für uneheliche kinder auch nicht von der Hand zu weisen sind:
Klick
Man kann eben nicht davon ausgehen,das uneheliche Kinder grundsätzlich in eine stabile Partnerschaft hineingeboren werden und-auch wenn Du es nicht gerne hören wirst,es gibt neben dem Problem der Väter,die sich um ihr Kind kümmern wollen und es nicht dürfen auch das der sitzengelassenen Mütter. Ein Kind allein großziehen zu müssen weil sich der Partner verweigert(hier sind eben doch meist die Mütter betroffen) ist ohnehin schwierig genug,da muß man dem betroffenen Elternteil nicht noch zusätzlich rechtlich Schwierigkeiten bereiten.
(Kleines Beispiel aus der Praxis: versuch mal einen Personalausweis fürs kind zu beantragen wenn der mitsorgeberechtigte Vater nicht greifbar ist)

> > das Sorgerecht? Nun, ganz einfach: Von bislang nur wenigen Ausnahmen
> > abgesehen, ist diejenige, die die Kinder austrägt, auch deren leibliche
> > Mutter. Ob der Mann, der im Kreißsaal mit herumsitzt, aber der leibliche
> > Vater ist, das ist bei weitem nicht so klar. Daher fiel die Wahl eben
> auf
> > die Mutter.
>
> Ach so, die ganzen Kuckuckskinder (vorsichtige(!) Schätzungen gehen von ca.
> 10% aus) sind jetzt also der Grund, Vätern ihr Sorgerecht für ein Kind, für
> das sie bei dessen Anerkennung zahlen dürfen, vorzuenthalten? Ich plädiere
> da eher für eine moralische Keule den Schlampen gegenüber, die sich von
> einem ein Kind machen und vom anderen selbiges finanzieren lassen wollen.
> Genau dies ist einer der Gründe, warum Obligatorische
> Abstammungstests bei jeder Geburt durchgeführt werden sollten, damit
> sichergestellt ist, dass derjenige, der in der Geburtsurkunde steht, auch
> wirklich der richtige Vater ist.
Ja klar und die übrigen 90% der Mütter werden so pauschal erstmal dem \"Schlampenverdacht\" ausgesetzt von dem sie sich erstmal mit einer staatlich verordneten Prozedur befreien müssen und nebenbei entsteht auch noch eine interessante riesige Datenbank mit den genetischen Fingerabdrücken aller Bürger.Bis auf für ALG2Bezieher und Mobiltelefonierer(und das ist schon schlimm genug) gilt in diesem Land n o c h die Unschuldvermutung,insofern ist das eine Abkehr vom demokratischen Rechtsstaat was Du da forderst.
Es spricht allerdings nichts dagegen in begründeten Ausnahmefällen einen Vaterschaftstest rechtlich erwirken zu können.

> Ich glaube, diese Leute haben sich lange genug mit diesem Thema
> beschäftigt, um \"Meinigen\" hinter sich zu lassen.
> Ich persönlich brauche für etwas, das faktisch nachweisbar ist, auch keine
> \"Meinung\", aber jeder nach seiner Fasson.
Dann darf man aber nicht das große Geschrei starten,wenn man damit aneckt.
Es ist eben nicht faktisch nachweisbar,das alle Familienrichter Hitler als persönliches Vorbild haben und als Leitfigur für ihre Rechtssprechung benutzen.Man kann aber durchaus der Meinung sein-und sich auf sein eigentliches Anliegen konzentrieren anstatt in die \"Schlacht von Goslar \"zu ziehen......Und das ist der Punkt wo ich mich nach wie vor frage,was denn das eigentliche Anliegen ist.
Auf der Suche nach einer Antwort auf diese Frage habe ich mal den Blog der Dame ein wenig genauer angeschaut und fand dort auch etwas merkwürdige Thesen
Klick

> Man könnte auch einfach Gesetze machen, die beide Geschlechter von Grund
> auf gleichberechtigen (und diese Gesetze auch entsprechend anwenden).
> Aber sowas wäre ja eine Lösung - und mal ehrlich - DAS kann man von unserer
> Politik nun wirklich nicht verlangen, oder?  ;-)
Sollte man aber,aber ohne von einem extrem ins andere zu verfallen.
LG
Mim
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