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Nachricht aus dem Archiv

Mannzipation schrieb am 21.April.2011, 22:24:31 in der Kategorie nt.netz-treff

Von jüngsten Änderungen des Sorgerechts und Reaktionen darauf

Hallo Bäuchlein,

danke für deinen ausführlichen Kommentar. Zu einigen Dingen muss ich allerdings einige Anmerkungen machen:

> Bisher gab es noch keine Bedrohung von Vätern mit KZ und Tod,

Naja, die Selbstmordrate von Scheidungsvätern spricht für sich aber das nur nebenbei.

> Davon abgesehen gibt es tatsächlich eine Bevorzugung der Mutter beim
> Sorgerecht, aber die hat auch gute Gründe.

Na da bin ich aber wirklich gespannt, was das denn für welche sein sollen.

> Vor ein paar Monaten erstritten
> sich (meines Wissens) Väter das Recht, dagegen in gewisser Weise Einspruch
> zu erheben.

Ist so nicht ganz korrekt, Bevor die Politik sich dem Urteil des EurGH beugen müsste, wurde schnell eine Krücke ersonnen, die im Grunde genommen alles beim Alten lässt, oberflächlich betrachtet aber besser aussieht.

> Bis dahin war es nämlich so, dass standardmäßig bei Geburt eines Kindes die
> Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekam. Das hatte zwei Gründe.
> Zunächst mal sollte irgendwer (und zwar wohl eine Einzelperson) das
> Sorgerecht bekommen, damit bei Komplikationen rund um die Geburt die Ärzte
> gleich wissen, wen sie rechtswirksam danach fragen dürfen, ob bestimmte
> Maßnahmen ergriffen werden sollen. Wenn beispielsweise siamesische
> Zwillinge da sind, die beiden ohne Trennung nicht überleben werden, aber
> auch nur einer von beiden eine Trennung überleben wird, dann können die
> Ärzte die Mutter fragen, ob sie dem zustimmt, und das ist dann verbindlich.
> Man hat in so einem Fall halt u.U. nicht die Zeit, erst mal in aller Ruhe
> gerichtlich zu klären, wer denn jetzt das Sorgerecht hat und was man macht,
> wenn die Eltern da verschieden entscheiden, usw. usw..

Entschuldige Bäuchlein, aber das ist ausgemachter Blödsinn. In einem medizinischem Notfall entscheidet LETZTendlich IMMER der behandelnde Arzt, AUCH über das Urteil/den Willen der Angehörigen hinweg nach rein medizinischen Gesichtspunktenn!
Genau aus diesem Grund ist nämlich jeder Arzt, der z.B. Kleinkindern von Zeugen Jehovas auf deren Wunsch hin eine lebensrettende Blutspende vorenthält, wegen Unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge belangbar (und gehört nach meinem persönlichen Empfinden dafür ausgepeitscht und eingeknastet).

Und mal ehrlich, wieviel Fälle von \"supereiligen Trennungen Siamesischer Zwillinge\" hat es in den letzten 40 Jahren hier gegeben, dass man damit die Diskriminierung von ca. 40Mio Männern rechtfertigen darf...?!

> Der zweite Punkt ist nun: Warum kriegt die Mutter hier automatisch
> das Sorgerecht? Nun, ganz einfach: Von bislang nur wenigen Ausnahmen
> abgesehen, ist diejenige, die die Kinder austrägt, auch deren leibliche
> Mutter. Ob der Mann, der im Kreißsaal mit herumsitzt, aber der leibliche
> Vater ist, das ist bei weitem nicht so klar. Daher fiel die Wahl eben auf
> die Mutter.

Ach so, die ganzen Kuckuckskinder (vorsichtige(!) Schätzungen gehen von ca. 10% aus) sind jetzt also der Grund, Vätern ihr Sorgerecht für ein Kind, für das sie bei dessen Anerkennung zahlen dürfen, vorzuenthalten? Ich plädiere da eher für eine moralische Keule den Schlampen gegenüber, die sich von einem ein Kind machen und vom anderen selbiges finanzieren lassen wollen.
Genau dies ist einer der Gründe, warum Obligatorische Abstammungstests bei jeder Geburt durchgeführt werden sollten, damit sichergestellt ist, dass derjenige, der in der Geburtsurkunde steht, auch wirklich der richtige Vater ist.

16 Gründe für einen obligatorischen Abstammungstest bei Geburt

In der Liste überwiegen übrigens die positiven Aspekte für das Kind(!) sie sind nicht einseitig auf den Vater fixiert! (nur falls einer wieder mit der Floskel \"Kindeswohl\" ankommt)

> Und diese beiden Dinge sind auch heute noch so. Was sich nun aber geändert
> hat nach dem berechtigten Einspruch von Vätern, ist dass die Väter
> hinterher beantragen können, dass überprüft wird, ob es im Sinne des
> Kindes ist, dass das so bleibt.

Wahrscheinlich unwissentlich aber ganz treffend formuliert. Es wird überprüft, ob es im Sinne des Kindes ist! Es wird nicht betrachtet, dass der Vater sein Kind will! Der interessiert nach wie vor nicht dabei. Die Interessen der Väter (Männer) sind in dieser Konstellation nach wie vor irrelevant.

> Vor der Gesetzesänderung konnten diese
> Väter nur dann das Sorgerecht teilweise oder ganz bekommen, wenn die Mutter
> zustimmte - ansonsten war\'s nix damit. (Inwieweit das auch bei
> unzurechnungsfähigen Müttern usw. usw. so war, weiß ich jetzt auch nicht.)

Die Chance, dass bei einer Alkoholikerin/Schlägerin etc. der nichtverheiratete Vater (gegen den Willen der Mutter) das Sorgerecht bekam, war im Promillebereich, eher kam das Kind ins Heim.

> Das heißt allerdings nicht, dass nach diesem jetzt möglichen
> Überprüfungsverfahren ggf. automatisch der Vater einen Teil oder gar
> das ganze Sorgerecht hat.

Genau, wo kämen wir denn da auch hin, wenn ein Mann etwas von seinen Kinder (für die er trotz allem zahlen soll) etwas haben will, an ihrem Leben teilhaben und sie aufwachsen sehen will. Das geht ja gar nicht!

> Es kann ohne Weiteres sein, dass das ein
> Amt (Jugendamt, glaube ich) ist, was dann das teilweise oder
> komplette Sorgerecht kriegt. Sinn des Ganzen ist hier nicht irgendein
> Wunsch des Vaters (oder der Mutter), sondern das Kindeswohl.

Bitte entschuldige, aber diese Floskel \"Kindeswohl\" wurde seit Jahrzehnten missbraucht und ist nichts Greifbares sondern ein absolut schwammiges, künstliches Konstrukt, welches von Jugendämtern und Gerichten nach Gutdünken (also willkürlich) ausgelegt wird - auch entgegen jeglicher sachlich-logischer Betrachtung.
Nirgendwo(!) steht geschrieben, was denn genau dieses ominöse \"Kindeswohl\" ist und was für es gilt. \"Dem Kindeswohl dienend\" ist daher etwa genauso sinnhaft wie \"mit lebenden Joghurtkulturen\".

Übrigens ist gerade das Jugendamt eine Institution, die von den Nazis eingeführt wurde - zur Kontrolle von Familien. Ein \"nettes\" Überbleibsel haben wir uns da erhalten. Was ist eigentlich das Jugendamt?

Welche Sprengkraft eine solche Institution (besonders wenn sie mit feministischen Organisationen zusammenarbeitet) hat, kannst du z.B.
an den Wormser Prozessen erkennen. Und das ist nur die Spitze des Eisberges.

> So haben einige Väter bemängelt, dass sie zwar Unterhalt für\'s Kind
> zahlen müssen, aber deswegen noch lange kein Sorgerecht kriegen.
> Nur: Das sind zwei Paar Schuhe. Sind diese Männer die leiblichen Väter,
> dann sind sie eben unterhaltspflichtig,

Sorry aber wieder falsch!
Kleiner Tip: Sobald du die Vaterschaft \"anerkannt\" (das muss kein Formular sein, dass du dich um das Kind gekümmert hast, reicht aus) hast, bist du unterhaltspflichtig. Egal, ob das Kind auch wirklich von dir ist.
Solltest du irgendwann rauskriegen, dass du NICHT der leibliche Vater bist, kannst du klagen. Deine gezahlten Alimente kriegst du aber weder von der Frau noch vom Staat zurück. Da hast \"das Recht\", dich an den leiblichen Vater zu wenden - wenn bei dem aber nix zu holen ist, Pech gehabt!

> alldieweil ohne ihre Mitwirkung bei
> gewissen Tätigkeiten normalerweise keine Kinder entstehen. Daraus leitet
> sich aber kein Recht zum Sorgerecht über\'s Kind ab;

Wieso eigentlich nicht? (Die Frage ist absolut ernst gemeint) Bei Frauen ist es doch ebenso, die waren schließlich auch an eben diesen \"Tätigkeiten\" beteiligt.

> de facto haben diese
> Väter aber durchaus ein Umgangsrecht, wenn ich das jetzt nicht

Papier ist geduldig... Ich empfehle dir \"Der entsorgte Vater\" (DVD) von Douglas Wolfsperger.

> Damals sprangen aber auch gleich einige \"Emanzen\" hervor, denen selbst jene
> Überprüfung des Sorgerechts zuviel war.

Falls du jetzt auf Feministinnen wie Alice Schwarzer hinaus willst - so weit brauchst du dafür gar nicht gehen. Die Politiker selbst sind dagegen gewesen - genau deswegen ist es ja auch nur diese Krücke, die wir derzeit haben.
Wenn die Politiker von sich aus faire und gerechte Gesetze machen würden, könnten A.Schwarzer & Co lamentieren, solange sie wollen. Das Problem sitzt im Bundestag/Bundesrat!

> (Mal ganz davon abgesehen, dass es natürlich durchaus auch Frauen gibt, die
> häusliche Gewalt ausüben.

\"Durchaus auch\" ist gut. Statistisch gesehen - Genauso viele wie Männer! Und Frauen sind übrigens sogar häufiger diejenigen, die zuerst Gewalt gegen den Partner ausüben. Aber das steht auf einem Blatt. Z.B. hier oder hier. SCNR

> > Also ich denke es wäre ausreichend gewesen einfach zu schreiben: U n s e
> r e r M e i n u n g n a c h hat sich in der deutschen Rechtsprechung
> seit über 80 Jahren diesbezüglich nicht viel verändert Punkt.
>
> Zum Beispiel.

Ich glaube, diese Leute haben sich lange genug mit diesem Thema beschäftigt, um \"Meinigen\" hinter sich zu lassen.
Ich persönlich brauche für etwas, das faktisch nachweisbar ist, auch keine \"Meinung\", aber jeder nach seiner Fasson.

> Ansonsten aber geht das eher in Richtung massiver Beleidigung von Richtern
> o.ä., und das könnte u.U. ebenfalls gerichtliche Konsequenzen haben.

Hmm, also ich persönlich glaube nicht, dass die genannten Politiker dagegen klagen würden - das brächte nämlich Publicity mit sich und würde womöglich noch viele Leute (Journalisten, Wähler) dazu bringen, sich näher mit gewissen Misständen zu befassen...Eventuell könnte man sogar verlieren, wie gesagt, ich finde an der (zugegeben sehr scharfen) Polemik keinerlei strafrechtliche Relevantes. Da halte ich es wie Monika Ebeling \"Eine Demokratie muss das aushalten können.\"

> Aber solange die Beteiligten aller Seiten sich nicht zumindest mal soweit
> abreagieren können, dass man ohne Kriegsrhetorik etc. über das eigentliche
> Thema diskutieren kann, wird das nix mit einer Einigung.

Man könnte auch einfach Gesetze machen, die beide Geschlechter von Grund auf gleichberechtigen (und diese Gesetze auch entsprechend anwenden).
Aber sowas wäre ja eine Lösung - und mal ehrlich - DAS kann man von unserer Politik nun wirklich nicht verlangen, oder?  ;-)

In diesem Sinne Gute Nacht
Mannzipation
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