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Nachricht aus dem Archiv

baeuchlein schrieb am 20.April.2011, 19:23:24 in der Kategorie nt.netz-treff

Von jüngsten Änderungen des Sorgerechts und Reaktionen darauf

Hello again, Mim!

> wieso hab ich die Nachsätze eigentlich nicht gelesen ?

Weiß nicht, aber ich habe auch nicht die gesamte Seite gelesen - allein schon wegen der Länge. Hast Du mal gesehen, wie weit man da \'runterscrollen müsste? :surprised: Das tut sich so schnell kein Mensch an! Und kurz und leicht verständlich sind die Sätze dort in der Regel ja auch nicht gerade.

Erst als die fiesen Worte auftauchten, bremste ich ab, um vom \"Überflug-Lesetempo\" auf \"Standardgeschwindigkeit\" \'runter zu kommen.

> Man kann doch nicht mit einer auf die
> Sorgerechts-Rechtsprechung eingeengten Betrachtungsweise sagen: Bei Hitler
> und Honnecker war das auch so deshalb seid Ihr alle Nazikommunisten :gaga:

So sehe ich das auch, v.a. weil zwischen den Taten des Naziregimes und z.B. des Stalin-Regimes und der Rechts-Praxis in Deutschland bei allen dort immer noch existierenden Fehlern, Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten immer noch eine Riesenlücke klafft. Bisher gab es noch keine Bedrohung von Vätern mit KZ und Tod, wie es im Hitler-Deutschland mit all den \"Unerwünschten\" gemacht wurde. Und Stalin hatte wohl ähnliche Schweinereien parat.

Davon abgesehen gibt es tatsächlich eine Bevorzugung der Mutter beim Sorgerecht, aber die hat auch gute Gründe. Vor ein paar Monaten erstritten sich (meines Wissens) Väter das Recht, dagegen in gewisser Weise Einspruch zu erheben. Um das zu verstehen, muss man aber genauer hinsehen. (Jetzt musst Du aber wieder viel lesen - immerhin ohne Hitler, die Nazis, Walter Ulbricht oder die SED. ;-))

Bis dahin war es nämlich so, dass standardmäßig bei Geburt eines Kindes die Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekam. Das hatte zwei Gründe. Zunächst mal sollte irgendwer (und zwar wohl eine Einzelperson) das Sorgerecht bekommen, damit bei Komplikationen rund um die Geburt die Ärzte gleich wissen, wen sie rechtswirksam danach fragen dürfen, ob bestimmte Maßnahmen ergriffen werden sollen. Wenn beispielsweise siamesische Zwillinge da sind, die beiden ohne Trennung nicht überleben werden, aber auch nur einer von beiden eine Trennung überleben wird, dann können die Ärzte die Mutter fragen, ob sie dem zustimmt, und das ist dann verbindlich. Man hat in so einem Fall halt u.U. nicht die Zeit, erst mal in aller Ruhe gerichtlich zu klären, wer denn jetzt das Sorgerecht hat und was man macht, wenn die Eltern da verschieden entscheiden, usw. usw..

Der zweite Punkt ist nun: Warum kriegt die Mutter hier automatisch das Sorgerecht? Nun, ganz einfach: Von bislang nur wenigen Ausnahmen abgesehen, ist diejenige, die die Kinder austrägt, auch deren leibliche Mutter. Ob der Mann, der im Kreißsaal mit herumsitzt, aber der leibliche Vater ist, das ist bei weitem nicht so klar. Daher fiel die Wahl eben auf die Mutter.

Und diese beiden Dinge sind auch heute noch so. Was sich nun aber geändert hat nach dem berechtigten Einspruch von Vätern, ist dass die Väter hinterher beantragen können, dass überprüft wird, ob es im Sinne des Kindes ist, dass das so bleibt. Ist die Mutti eine stadtbekannte Alkoholikerin, die alle drei Tage die Bude in Brand setzt, so wäre diese Lösung wohl... suboptimal. :devil: Vor der Gesetzesänderung konnten diese Väter nur dann das Sorgerecht teilweise oder ganz bekommen, wenn die Mutter zustimmte - ansonsten war\'s nix damit. (Inwieweit das auch bei unzurechnungsfähigen Müttern usw. usw. so war, weiß ich jetzt auch nicht.)

Das heißt allerdings nicht, dass nach diesem jetzt möglichen Überprüfungsverfahren ggf. automatisch der Vater einen Teil oder gar das ganze Sorgerecht hat. Es kann ohne Weiteres sein, dass das ein Amt (Jugendamt, glaube ich) ist, was dann das teilweise oder komplette Sorgerecht kriegt. Sinn des Ganzen ist hier nicht irgendein Wunsch des Vaters (oder der Mutter), sondern das Kindeswohl. Dass die Gerichte sich danach richten müssen, steht so wohl auch ausdrücklich im Gesetz.

Aber dann ging natürlich das Geschrei los.

So haben einige Väter bemängelt, dass sie zwar Unterhalt für\'s Kind zahlen müssen, aber deswegen noch lange kein Sorgerecht kriegen. Nur: Das sind zwei Paar Schuhe. Sind diese Männer die leiblichen Väter, dann sind sie eben unterhaltspflichtig, alldieweil ohne ihre Mitwirkung bei gewissen Tätigkeiten normalerweise keine Kinder entstehen. Daraus leitet sich aber kein Recht zum Sorgerecht über\'s Kind ab; de facto haben diese Väter aber durchaus ein Umgangsrecht, wenn ich das jetzt nicht völlig falsch mitgekriegt habe. Dass es garantiert Mütter gibt, die Sorgerecht und andere Dinge für Scheidungskriege missbrauchen und auch das Umgangsrecht so gut wie nur möglich torpedieren wollen, steht erst mal auf einem anderen Blatt.

Damals sprangen aber auch gleich einige \"Emanzen\" hervor, denen selbst jene Überprüfung des Sorgerechts zuviel war. Die behaupteten dann ihrerseits, dass Väter den Kampf ums Sorgerecht sowie das irgendwann erlangte teilweise oder ganze Sorgerecht im Scheidungskrieg missbrauchen würden. Außerdem wisse man ja, dass so und so viele Männer häuslich gewalttätig würden, und all das wäre nicht in Ordnung, und die Frau das Opfer, und die Kinder sowieso, et cetera pp.. Wird in einigen Fällen auch durchaus zutreffen, aber wohl kaum in der Mehrzahl aller Familien. (Mal ganz davon abgesehen, dass es natürlich durchaus auch Frauen gibt, die häusliche Gewalt ausüben. Und was all das wiederum mit dem Sorgerecht und dem Unterhalt zu tun hat, steht wieder mal auf einem ganz anderen Blatt.)

So forderten dies Frauen dann, dass die alte Regelung wieder eingesetzt würde, die Männer also ausschließlich mit Zustimmung der Frau gerichtlich einfordern konnten, das Sorgerecht mal im Hinblick auf das Kindeswohl zu überprüfen.

Meines Wissens ist das der in jüngster Vergangenheit häufig diskutierte Knackpunkt am Sorgerecht, aber da so manche(r) bei diesen \"Diskussionen\" vor lauter Kriegsrhetorik schon genug Schaum vor\'m Mund hatte, um sich damit dreimal nacheinander den Bart (meinetwegen auch Damenbart) rasieren zu können, kann ich oft nicht mehr erkennen, was manche Textverfasser denn eigentlich wollen. Etwaige Ähnlichkeiten dieser Beschreibung mit real existierenden Internet-Seiten sind übrigens reiner Zufall:grins:

> Also ich denke es wäre ausreichend gewesen einfach zu schreiben: U n s e r
> e r M e i n u n g n a c h hat sich in der deutschen Rechtsprechung seit
> über 80 Jahren diesbezüglich nicht viel verändert Punkt.

Zum Beispiel. Oder man zieht tatsächlich vorhandene Parallelen (meinetwegen, dass in beiden Fällen die Mutter bevorzugt wurde) und leuchtet die genauer aus. Sollte sich da herausstellen, dass eine Bevorzugung der Mutter in der heutigen Rechtssprechung tatsächlich noch aus der Nazizeit stammt, dann könnte man schon zum Nachdenken anregen oder das Drüber-Nachdenken tatsächlich einfordern. Oder noch mehr, je nachdem, was da im Argen läge.

Ansonsten aber geht das eher in Richtung massiver Beleidigung von Richtern o.ä., und das könnte u.U. ebenfalls gerichtliche Konsequenzen haben.


Aber solange die Beteiligten aller Seiten sich nicht zumindest mal soweit abreagieren können, dass man ohne Kriegsrhetorik etc. über das eigentliche Thema diskutieren kann, wird das nix mit einer Einigung.
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