verfaßt von Timbatuku, 01.10.2025, 12:46:24
> Ich habe immer darauf geachtet, das als Gemeinschaftskonto zu machen. Genau
> aus dem Grund falls einer stirbt, dass ich im Namen des anderen noch immer
> problemlos an das Konto komme. Sollte doch eigentlich funktionieren?
Selbstverständlich! Eine Vollmacht muss ja immer unterschrieben sein von dem, der die Vollmacht erteilt. Wenn ein Ehepaar gemeinsam eine Vollmacht erteilt, müssen halt beide unterschreiben. Das ist der einzige Unterschied. Alles andere ist genauso wie bei einer Einzelvollmacht.
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