verfaßt von Karsten Meyer , Konstanz am Bodensee, 30.09.2025, 20:04:39
Hallo Hausdoc,
vielen Dank für deine umfassende Antwort (und an vordprefect natürlich auch).
> In dieser Vollmacht kann man auch erklären wie in bestimmten Situationen
> verfahren werden soll
> Beispielsweise darf meine Tochter dann entscheiden, ob mein Leben noch
> lebenswert ist, wenn ich mich nicht mehr mitteilen kann.
> Die Vorsorgevollmacht beinhaltet demach eine Patientenverfügung.
>
> Beispiel: Schädel Hirn Trauma + hohe Querschnittlähmung.
Das ist eine gute Idee, danke.
> Wie genannt wichtig ist, daß es diese Vollmacht in mehrfacher Kopie gibt (
> jede Kopie muss persönlich unterschrieben sein!!!!!!!)
Warum mehrere?
> und du am besten nur 1 Person nennst, die vorrangig ggf Entscheidungen
> trifft.
Das ist klar.
> BTW: In meiner Vollmacht ist auch Organspende geregelt. Ein
> Organspendeausweis allein berechtigt nämlich nicht automatisch zu
> Organentnahme.
Wären so alte Organe denn wirklich noch sinnvoll einsetzbar?
Ich gehe ja auch auf die 70 zu...
> Auch ist in meiner Vollmacht eine Bankvollmacht hinterlegt.
Die sollte man aber immer bei der Bank selber vornehmen. Banken erkennen allgemein verfasste Vollmachten kaum jemals an.
--x--x--
Meine eigentliche Frage zielte ja darauf, dass in der Einleitung von Patientenverfügungen über gewisse Bedingungen immer genau geregelt ist, WANN diese überhaupt gilt - und bei der Vorsorgevollmacht nicht.
Nach nochmal drüber schlafen ist mir klar, warum das so ist:
Die Patientenverfügung richtet sich in der Regel an einen behandelnden Arzt, der die Person vor sich hat. Die Vorsorgevollmacht richtet sich aber an (ärztliche) Laien, die womöglich die Person gar nicht kennen und auch nicht vor sich haben. Wenn in der Vollmacht nun irgendwelche Bedingungen stünden, könnte diese Person ja überhaupt nicht feststellen, ob diese erfüllt sind. Der Arzt im Angesicht des Patienten aber schon eher.
Übrigens habe ich mal gelesen, dass die in Patientenverfügungen genannten Bedingungen es den Ärzten auch nicht gerade leicht machen, denn diese müssen ja dann die Entscheidung treffen, ob sie zutreffen. Da wurde geraten, die Patientenverfügung möglichst ohne Bedingung zu formulieren.
Schönen Gruß
Karsten
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