verfaßt von df_doris, Frankreich, 30.09.2025, 20:00:39
> Im Sterbefall machen ja üblicherweise die Nachlassgerichte erst mal
> alle Konten "zu" bis über den Nachlaß entschieden ist.
> Saudummerweise fallen aber zuvor Kosten z.b. für Bestattung an.
In genau dieser Situation war ich beim Tod meiner Eltern. Trotz Bankvollmacht über den Tod hinaus wurden wegen meines Wohnsitzes im Ausland alle Konten geschlossen, selbst das Konto, das meine Eltern explizit für die Begleichung der Bestattungskosten angelebt hatten.
Ich konnte aber mit allen Rechnungen, die unmittelbar mit dem Todesfall und Folgekosten zu tun hatten, persönlich zur Bank gehen, und die erforderlichen Überweisungen wurden direkt von der Bank getätigt, d.h. man braucht da nicht in Vorlage zu treten.
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