Ansicht:   

#476283 Gedanken zur Vorsorgevollmacht (ot.haushalt)

verfaßt von Timbatuku, 01.10.2025, 11:53:17

@vordprefect
> Patientenverfügung ist was anderes als eine Vorsorgevollmacht.

Grundsätzlich richtig, aber die Vorsorgevollmacht kann im Abschnitt "Personensorge" all das beinhalten, was eine Patientenverfügung ausmacht. Meine Bevollmächtigte kann alleine darüber entscheiden, welche Untersuchungen an mir durchgeführt werden sollen, welche Behandlungen erfolgen sollen, und ggf. kann sie auch darüber entscheiden, wann die Maschinen abgestellt werden sollen. Sie soll dabei in meinem Sinn verfahren, aber niemand überprüft, ob das so ist. Das ist komplett Vertrauenssache. Damals konnte bzw. musste ich in Bezug auf meine Mutter alle gesundheitlichen Entscheidungen treffen und im Frühjahr bei meiner Frau ebenso. Das ist eine riesige Verantwortung und man kann als Vollmachtgeber nur hoffen, dass die Person, die man für sich als Bevollmächtigte auserwählt hat, dieser Verantwortung auch gerecht wird.

> Man kann auch für verschiedene Bereiche bei der Vorsorgevollmacht verschiedene Personen
> beautragen lt. Verbraucherzentrale.

Macht das Sinn? Es gibt immer Situationen, wo sich "verschiedene Bereiche" überschneiden. Dann kloppen sich die verschiedenen Personen über die Deutungshoheit. So stelle ich mir das vor. Ich würde stets alles in eine Hand geben und nur evtl. eine zweite Person bestimmen, die erst dann zum Zug kommt, wenn die erste Bevollmächtigte ausfällt.

 

gesamter Thread:

Ansicht:   
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz