Ansicht:   

#476280 Gedanken zur Vorsorgevollmacht (ot.haushalt)

verfaßt von Timbatuku, 01.10.2025, 11:48:45

@Karsten Meyer

Eine Vorsorgevollmacht kann ich nur voll und ganz befürworten. Vor einigen Jahren kam meine Mutter auf mich zu, weil sie eine solche Vorsorgevollmacht haben und mich als Bevollmächtigten einsetzen wollte. Damals hielt ich das noch für unnötig. Aber als sie dann später an Demenz erkrankte und nicht mehr in der Lage war, für sich selbst zu sorgen, war ich heilfroh, im Besitz dieser Vollmacht zu sein. Ansonsten wäre Stress mit Vormundschaftsgericht etc. angezeigt gewesen.

Diese Erfahrung war für mich und meine Frau Anlass, ebenfalls für uns eine Vorsorgevollmacht einzurichten. Darin war ich zum Bevollmächtigten für sie bestimmt, und sie als Bevollmächtigte für mich. Darüber hinaus wurde unsere jüngste Tochter als "Ersatzbevollmächtigte" für uns beide bestimmt für den Fall, dass es mich und meine Frau gleichzeitig erwischt.

Alle Vollmachten wurden bei einem Notar errichtet und beurkundet. Das ist nicht teuer. Pro Vollmacht kostet das zwischen 100 und 150 Euro. Dafür ist man aber auf der sicheren Seite und muss sich nicht fürchten, irgendwelchem im Netz aufgeschnappten Unsinn aufzusitzen. Ebenso wie bei Testamenten gibt es auch bei Vorsorgevollmachten diverse Fallstricke, die im schlimmsten Fall die Vorsorgevollmacht in Teilen oder gar insgesamt ungültig machen. Die Profis wissen, worauf es ankommt.

> Klar, man darf in jedem Fall nur eine Person bevollmächtigen, der man voll und ganz vertraut.
> Ich sehe eher das Problem darin, dass sich Menschen in verschiedenen Lebensumständen
> auch einmal ändern. Sonst gäbe es ja auch keine Ehescheidungen.

Eine Vorsorgevollmacht ist keine endgültige Entscheidung. Man kann sie jederzeit widerrufen. Das habe ich gerade erst vor einem halben Jahr gemacht: Termin beim Notar vereinbart, Widerruf der bestehenden Vollmacht, Einrichtung einer neuen Vollmacht mit anderer Bevollmächtigten, fertig. Genauso einfach wie Wechsel des Stromanbieters.

> Und hier könnte der/die Bevollmächtigte ALLES mit mir und meinem Besitze tun, evtl. sogar,
> ohne dass ich das überhaupt merke. Das gibt mir schon etwas zu denken.

Nein, kann er/sie nicht. Meine Tochter weiß, dass sie bevollmächtigt ist. Sie hat aber keine Kopie. Wobei die Kopie eh nichts wert ist. Sie dient lediglich dazu, dass man weiß, was der Inhalt der Vollmacht ist. Juristisch hat sie keine Relevanz und sie wird auch nicht von maßgeblichen Stellen (Bank, etc.) anerkannt. Tritt der Fall ein, für den sie gedacht ist, dann geht meine Tochter zu dem Notar und holt sich dort eine sogenannte Ausfertigung. Das Original bleibt auch dann beim Notar. Immer! Über die Aushändigung der Ausfertigung werde ich informiert. Heimlich geht da gar nichts. Sollte ich bewusstlos sein oder auf andere Weise die Nachricht nicht mehr zur Kenntnis nehmen können, dann ist das ja auch richtig, dass meine Tochter ihren "Job" als Bevollmächtigte ausübt. Genau dafür wurde die Vollmacht ja erstellt. Aber deine Sorge, dass entgegen deinem Willen heimlich was beiseite geschafft wird, ist unbegründet. Im Übrigen, sollte es doch passieren können, würde sich die Person strafbar machen. Das muss allerdings exakt so in der Vollmacht stehen, deshalb – ich wiederhole mich – besser zum Notar.

 

gesamter Thread:

Ansicht:   
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz