verfaßt von Timbatuku, 01.10.2025, 11:52:26
@Karsten Meyer
> > Auch ist in meiner Vollmacht eine Bankvollmacht hinterlegt.
> Die sollte man aber immer bei der Bank selber vornehmen. Banken erkennen allgemein
> verfasste Vollmachten kaum jemals an.
Wie ich gerade an @Hausdoc schrieb: Die Banken hätten das gerne, aber mit einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht kommen sie nicht mit ihren Wünschen durch. Die MÜSSEN sie anerkennen. Allerdings, mit einer selbstgestrickten Vollmacht sieht das wahrscheinlich anders aus. Da fehlt mir die Erfahrung.
> Meine eigentliche Frage zielte ja darauf, dass in der Einleitung von Patientenverfügungen über
> gewisse Bedingungen immer genau geregelt ist, WANN diese überhaupt gilt - und bei der
> Vorsorgevollmacht nicht.
In meiner Vollmacht heißt es wörtlich: "Die Vollmacht wird wirksam, sobald die Bevollmächtigten eine auf ihren Namen lautende Ausfertigung der Vollmacht besitzen."
Wie zuvor schon beschrieben, wenn der Fall eintritt, für den die Vollmacht gedacht ist, geht der/die Bevollmächtigte zum Notar und lässt sich eine Ausfertigung ausstellen. Der Vollmachtgeber wird darüber informiert.
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