verfaßt von vordprefect, wo karl ruht.., 30.09.2025, 10:46:32
Hi Karsten
> Hallo zusammen,
> habt Ihr euch schon Gedanken über eine solche Vollmacht gemacht? Ich bin
> gerade dabei. Was mir dabei auffällt:
>
Da wird es schon kompliziert:
> Bei den Patientenverfügungen, die da und dort zum Herunterladen angeboten
> werden, gibt es immer eine Einleitung, die festlegt, WANN diese Verfügung
> gilt. Nämlich - etwas flapsig gesagt - dann, wenn ich nichts mehr selbst
> entscheiden kann.
Patientenverfügung ist was anderes als eine Vorsorgevollmacht.
Die Vorsorgevollmacht ist wohl die umfassendste Vollmacht.
> Merkwürdigerweise gibt es diese Einschränkung bei keiner der von mir
> gefundenen Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht.
> Und ich habe wirklich
> einige gefunden, die sich aber alle kaum unterscheiden. Ich finde das
> zumindest fragwürdig. Klar, man darf in jedem Fall nur eine Person
> bevollmächtigen, der man voll und ganz vertraut.
Man kann auch für verschiedene Bereiche bei der Vorsorgevollmacht verschiedene Personen beautragen lt. Verbraucherzentrale.
Ich sehe eher das Problem
> darin, dass sich Menschen in verschiedenen Lebensumständen auch einmal
> ändern. Sonst gäbe es ja auch keine Ehescheidungen. Und hier könnte
> der/die Bevollmächtigte ALLES mit mir und meinem Besitze tun, evtl. sogar,
> ohne dass ich das überhaupt merke. Das gibt mir schon etwas zu denken.
> Ich überlege, einleitend einen Text ähnlich wie einer Patientenverfügung
> zu setzen, frage mich aber, warum das nicht Standard ist.
Zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es noch das Mittel der Betreuungsverfügung.
Ich weiß nur, daß das unterschiedliche Sachen sind, aber praktisch keine Kenntnis..
Da sollte man sich wohl mal beraten lassen.
Unterschiede Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
--
lg
volker
so long and thank you for the fish >~°>
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