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#480152 Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder?? (ot.haushalt)

verfaßt von MaPa, 30.06.2026, 13:55:49

> Dieses kategorische "alle folgen
> ihrem Instinkt, können gar nicht anders, und hauen bei der erstbesten
> Gelegenheit ab", das stimmt so keinesfalls, wenn Tausende aus dem
> unbegleiteten Freigang immer wieder pünktlich zurückkehren.
Da legst du mir Worte in den Mund die ich nicht gesagt habe.
ich habe lediglich gesagt das, wenn jemand Flieht, man ihn nicht für die Flucht ansich bestrafen darf, da er seinem Instinkt folgt/nachgibt. Der nun mal, wissenschaftlich belegt, im Menschen genetisch verankert ist.


Aber Menschen sind Unterschiedlich. Somit sind auch Instinkte unterschiedlich ausgeprägt.
bei den einen ist der Freiheitsdrang enorm, so das er schon 2 Minuten im Fahrstuhl an Flucht denkt.
Der andere kann locker 10 Stunden im Fahrstuhl eingesperrt sein und denkt sich:" endlich mal Ruhe vor allem".
Hinzu kommen ganz eigene persönliche Erfahrungen und Erlebnisse.
Menschen die als Kinder zur Strafe in den Keller die Garage ins Zimmer gesperrt wurden reagieren entweder auf das Gefängnis gelassener, weil sie es "gewohnt" sind, oder sind derart durch die Kindheitserlebnisse Traumatisiert das sie beim weggesperrt werden schier durchdrehen.
Während es für den einen schon als Erfolg zählt das er ein paar Stunden "geflohen ist" benötigt der andere weitaus mehr. Untertauchen, ein neues leben anfangen, nie mehr gefunden werden und trotzdem ein normales leben führen können.
Dem anderen reicht es sich von Land zu Land zu hangeln und ständig auf der Flucht zu sein.
werden.
Warum nicht jeder Freigang zur Flucht genutzt wird liegt eventuell an den Individuellen Zielen die der jeweilige Häftling mit Flucht verbindet.
Wie lange er /sie überhaupt einsitzen muss. Ob ich damit meine Chance auf vorzeitige Entlassung vergebe. Ob ich draußen überhaupt eine Perspektive habe. Manch Häftling fühlt sich im Gefängnis sogar besser aufgehoben als draußen, hab ich mir sagen lassen.
Deswegen nochmal ein Instinkt ist ein genetische Code im Hirn eines jeden Menschen. Trotzdem kann er unterschiedlich ausgeprägt sein.
Mein Instinkt Gefahr reagiert bei mir schon, wenn der Bus zu schnell um die Kurve fährt, während du wahrscheinlich einen Looping nach den anderen in der Achterbahn fahren kannst ohne auch nur den Hauch einer Gefahr zu verspüren.
Wenn ich jetzt also im Bus anfange vor Angst zu weinen und jammern, soll man mich dann zur Strafe aus den Bus werfen nur weil meine Angstgrenze niedriger ist als deine?

Des weiteren, nur weil man einen Instinkt hat bedeutet das natürlich nicht das man ihn immer und ständig nachgeben muss (ich z.B. muss tatsächlich grade lernen eben genau das nicht zu tun),
Von daher hast du recht man kann es ein Stück weit kontrollieren. Trotzdem ist der Instinkt Flucht da. Und wenn man diesen dann nachgeht dann darf man das nicht unter Strafe stellen. meine Meinung.

Sorry wenn ich etwas kauderwelsch geschrieben habe bin auf dem sprung
netter Gruß von MaPa

--
“Am Ende werden wir uns nicht an die Worte unserer Feinde erinnern, sondern an das Schweigen unserer Freunde.““
-Martin Luther King-

Die Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen sind meine persönliche geistige Schöpfung und unterliegen der urheberechtlichen Kreativität  ;-)

 

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