Ansicht:   

#479972 Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder?? (ot.haushalt)

verfaßt von Kleinalrik2021, 22.06.2026, 09:14:11

> Deine Stellungnahme ist gut begründet. Zum Teil stimme ich dir zu, aber
> nicht vollständig.
>
> 1. Es berührt nicht die Menschenwürde, einem verurteilten Straftäter
> Freigang zu verweigern. Denn wäre das so, dürfte überhaupt niemand
> eingesperrt werden. Unsere Verfassung sagt in Artikel 1: Die Würde des
> Menschen ist unantastbar. Es gibt nichts, was diesen Artikel einschränken
> könnte. Daraus folgt, wenn das Verfassungsgericht erlaubt, Menschen
> einzusperren, dann sehen die höchsten Richter es offenbar nicht als
> Angriff auf die Würde.

Einen Menschen unbegrenzt einzusperren, mit unabänderlicher Dauerhaftigkeit, ohne jegliche Möglichkeit, in der Zukunft in Abhängigkeit von den Umständen Lockerungen, Freigänge oder gar die endgültige Entlassung zuzulassen, IST ein Angriff auf die Menschenwürde.

> > Es ist immernoch ein Mensch. Wie lange und wie intensiv willst du ihn
> > dafür abstrafen?
>
> Exakt so lange, wie es das Gericht entschieden hat. Wofür gibt es in einem
> Rechtsstaat Gerichte, Richter und Urteile?

Eben. Das ist das, was in unserem Lande Richter tun. Strafmaße in Abhängigkeit vom Verbrechen festsetzen; später ggf. über Lockerungen und vorzeitige Entlassung entscheiden.
Dabei ist grundsätzlich ausgeschlossen, dass ein Verurteilter kraft Urteil niemals wieder das Gefängnis verlässt. Oder dass ein Freigang von vornherein für immer versagt ist.

> > Ich denke, das ist etwas, was man auch einem verurteilten Mörder
> gönnen
> > darf, einen gelegentlichen Besuch bei der alten Mutter.
>
> Um den Kontakt zu Verwandten oder Freunden aufrecht zu erhalten gibt es im
> Gefängnis Besuchsmöglichkeiten. Warum soll der Mörder die Mutter zuhause
> besuchen können? Sie kann ihren Sohn in der Haftanstalt besuchen.

Es wurde aber entschieden, dass er seine Mutter zuhause besuchen kann. Dafür wird es Gründe gegeben haben. Meine rein spekulative Vermutung: Die Frau ist schon weit über 60 Jahre. Es wird ihr wohl nicht so leichtfallen, ihr Zuhause zu verlassen. Zudem hat sich der Inhaftierte 16 Jahre lang unauffällig verhalten. WENN mal über seine Freilassung positiv entschieden wird, wird das Haus seiner Mutter sehr wahrscheinlich sein Lebensmittelpunkt werden. Dafür spricht auch, dass man ihn Basteleien in der Garage des Hauses gewährt hat.

> Hätte man ihn laufen lassen sollen, wenn kein Unfall passiert wäre?

Das ist Verdrehen der Wort in meinem Munde und das ist dir bewusst.

> Davon abgesehen, es stimmt nicht, dass nichts Schlimmes passiert
> ist. Der Gefangene hat sich der Haft entzogen. Das ist etwas Schlimmes.
> Gleichbedeutend mit einem Ausbruch aus dem Gefängnis. Ich würde das nicht
> als Lappalie abtun. Oder es vielleicht sogar als "sein gutes Recht"
> ansehen.

Der Drang nach Freiheit und der Ausbruch aus einem Gefängnis ist in Deutschland aus gutem Grund nicht strafbar.
Das muss man natürlich verhindern und man kann hier auf das Aufsichtspersonal schimpfen und über Überwachungsverschärfungen nachdenken (wird man bestimmt).

> Und wie Menschenwürde, wie bereits geschrieben, wird in diesem Fall hier
> gar nicht berührt.

Sehe ich anders. Es gab dieses Jahr in Niedersachsen 2.220 Freigänger in Niedersachsen. Einer nutzte diesen zur Flucht. Deswegen 2.000 Menschen den Freigang als Maßnahme zur Wiedereingliederung zu versagen, ist menschenunwürdig.
Ich wiederhole: Selbstverständlich ist das ein Anlass, die Fluchtmöglichkeiten zu erschweren. Aber das Vollzugssystem und die Freigangsanwendung grundsätzlich in Frage zu stellen, ist die Badewanne mit dem Kind auszuschütten.

--
[image]

 

gesamter Thread:

Ansicht:   
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz