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#479793

cebe2004

18.06.2026, 18:43:55
(editiert von cebe2004, 18.06.2026, 18:48:27)

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder?? (ed) (ot.haushalt)

Vielleicht kann mir das mal eine(r) erklären:
Da wird der Mörder einer jungen Frau zu lebenslanger Haft verurteilt mit Feststellung der besonderen Schwere der Tat.
Soviel ich verstehe heisst das, der kommt eigentlich nie wieder raus. Ist auch gut so.
Jetzt bekommt er begleiteten Freigang  :gaga: um mit seiner Mutter zu essen und an seinem Motorrad zu schrauben. Und braust mit letzterem davon.  :kratz:
Selbst Strafgefangene empfinden die Haft in Deutschland eher als "Jugendherberge" (O-Ton aus einer Reportage).
Ich kann ja noch verstehen, dass man Häftlinge, die in absehbarer Zeit entlassen werden, darauf vorbereitet um sie nicht gleich wieder als Kundschaft zu haben. Aber ein zu lebenslänglich verurteiler Mörder? Vielleicht noch zum Grillabend?
Hier die Meldung dazu. Ok, sie haben ihn wieder gefasst. Ändert aber nichts an meiner Frage.

#479794

Johann

18.06.2026, 18:49:38

@ cebe2004

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

Tja, ich kann dazu nur Collien Fernandes zitieren: Deutschland ist ein Täterparadies.

--
Lass die Leute reden, die Hühner können's nicht.
(Alpöhi, Heidi 1952)

#479795

Hey_Joe zur Homepage von Hey_Joe

71229 Leonberg,
18.06.2026, 19:50:19

@ cebe2004

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

Hab es ebenso gerade im Fernsehen gesehen und eigentlich nur den Kopf geschüttelt und dieselbe Frage gestellt.
Ich kapier das nicht.

--
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#479796

Hausdoc

Green Cottage,
18.06.2026, 20:01:43

@ Hey_Joe

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Ich kapier das nicht.

Ich bin seit längerem darüber verwundert, daß Häftlinge in deutschen Haftanstalten rauchen dürfen......... :kratz:

Das wär das erste was ich abschaffen würde.

Das Zweite wär freiwillig Schnipp- Schnapp bei allen Sexualstraftätern. Dann könnte zu einem deutlichen Teil eine Sicherungsverwahrung entfallen. Letztere kostet der Allgeneinheit ein Vermögen. Bisher ticken die Bomben munter weiter.

Das Dritte wär Bewährungsstrafen . Der allergrößte Teil dieser Verurteilten sieht es als Freispruch...... dann wird die nächste Grenze ausgelotet.....

Meine Steuerpflicht kann ich ja auch nicht zur Bewährung aussetzen......

--
Gruß Hausdoc

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#479797

cebe2004

18.06.2026, 20:11:23
(editiert von cebe2004, 18.06.2026, 20:13:46)

@ Hausdoc

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder?? (ed)

„Die härtesten Gefängnisse der Welt“
Eine durchaus empfehlenswerte Sendung.
Und: Nein, ich sehe das nicht als grundsätzlich beispielhaft für Deutschland an. Aber ein bisschen könnte man sich daran schon orientieren....
Wer einen Menschen ermordet hat, ein Kind missbraucht.... der hat nach meinem Rechtsverständnis komplett alle Rechte als Bürger abgegeben. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Keine.

#479813

Kleinalrik2021

19.06.2026, 11:30:48

@ cebe2004

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

Die Rechtfertigung ist, dass er ein Mensch ist und bleibt.
Wie weit darf Strafe gehen? Wie hart darf sie sein?

Strafe soll Einsicht beim Verbrecher wecken.
Inhaftierung soll (auch) die Allgemeinheit vor weiteren Verbrechen schützen.
Strafe dient NICHT (mehr) dazu, das Vergeltungsverlangen der Allgemeinheit zu befriedigen.

> „Die härtesten Gefängnisse der Welt“
> Eine durchaus empfehlenswerte Sendung.
> Und: Nein, ich sehe das nicht als grundsätzlich beispielhaft für
> Deutschland an. Aber ein bisschen könnte man sich daran schon
> orientieren....
> Wer einen Menschen ermordet hat, ein Kind missbraucht.... der hat nach
> meinem Rechtsverständnis komplett alle Rechte als Bürger abgegeben.
> Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Keine.

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#479832

baeuchlein

19.06.2026, 17:10:56

@ cebe2004

Vom Rechtsstaat und von der Todesstrafe

> Wer einen Menschen ermordet hat, ein Kind missbraucht.... der hat nach
> meinem Rechtsverständnis komplett alle Rechte als Bürger abgegeben.
> Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Keine.

Ähnliche Dinge sagen Menschen auch über die Todesstrafe. Dazu hat ein gewisser Engländer einst mal was geschrieben:

"Viele, die leben, verdienen den Tod - und manche, die sterben, verdienen das Leben. Kannst du es ihnen geben?
Dann sei auch nicht so rasch mit deinem Todesurteil zur Hand!" (Gandalf zu Frodo im "Herrn der Ringe" (J.R.R. Tolkien))


Und im Übrigen deckt sich dein "Rechtsverständnis" eben nicht mit dem der deutschen Rechtsprechung. Und die ist hier maßgeblich, nicht deine Meinung. Du erkennst also hier unseren Rechtsstaat nicht an. Vielleicht solltest du auch darüber mal nachdenken. Oder würdest du es vorziehen, rechts- oder linksextreme Parteien zu wählen, die ähnliche Ideechen haben?

#479841

cebe2004

19.06.2026, 18:21:35

@ baeuchlein

Vom Rechtsstaat und von der Todesstrafe

> > Wer einen Menschen ermordet hat, ein Kind missbraucht.... der hat nach
> > meinem Rechtsverständnis komplett alle Rechte als Bürger abgegeben.
> > Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Keine.
>
> Ähnliche Dinge sagen Menschen auch über die Todesstrafe. Dazu hat ein
> gewisser Engländer einst mal was geschrieben:
>
> "Viele, die leben, verdienen den Tod - und manche, die sterben,
> verdienen das Leben. Kannst du es ihnen geben?
> Dann sei auch nicht so rasch mit deinem Todesurteil zur Hand!" (Gandalf zu
> Frodo im "Herrn der Ringe" (J.R.R. Tolkien))

>
> Und im Übrigen deckt sich dein "Rechtsverständnis" eben
> nicht mit dem der deutschen Rechtsprechung. Und die
> ist hier maßgeblich, nicht deine Meinung. Du erkennst
> also hier unseren Rechtsstaat nicht an. Vielleicht solltest du auch
> darüber mal nachdenken. Oder würdest du es vorziehen, rechts- oder
> linksextreme Parteien zu wählen, die ähnliche Ideechen haben?
Jetzt bleib mal auf dem Teppich. Dass du Dinge in fett schreibst, macht deine Kausalkette mit anmassenden Unterstellungen nicht besser. Anderer Meinung zu sein heisst mitnichten, den Rechtsstaat infrage zu stellen. Punkt.

#479811

Kleinalrik2021

19.06.2026, 11:20:17
(editiert von Kleinalrik2021, 19.06.2026, 11:32:53)

@ cebe2004

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder?? (ed)

Mit der Verurteilung und Inhaftierung eines Verbrechers (in diesem Falle ein Mörder, was am obersten Ende der möglichen Straftaten steht) enden und verfallen nicht sämtliche Rechte des Verurteilten, schon garnicht auf immer und ewig.
Es ist immernoch ein Mensch. Wie lange und wie intensiv willst du ihn dafür abstrafen? Einen Rest Würde muss man auch den Niedersten zugestehen. Wenigstens nach einer Weile, wenigstens abhängig von seinem Verhalten.

Und nun schauen wir uns nur mal die sachlichen Rahmenbedingungen an.
- Er hatte bereits 15 Jahre abgesessen. Das ist ja schonmal eine Hausnummer. Und in dieser Zeit hat er sich nicht auffällig verhalten und es ging nach Einschätzung der JVA keine Gefahr mehr von ihm aus, denn dann gibt's auch keinen Freigang.
- Der Anlass war ein häuslicher Besuch bei seiner Mutter. Ob hier besondere Umstände vorliegen, wissen wir nicht. Aber man darf schon im Hinterkopf behalten, dass die Mutter mindestens Ende 60 ist.
- Der Freigang war begleitet.

Ich denke, das ist etwas, was man auch einem verurteilten Mörder gönnen darf, einen gelegentlichen Besuch bei der alten Mutter.

Und halten wir mal fest, dass er zwar in einen Unfall verwickelt war, aber niemanden böswillig einen Schaden zugefügt hat. Wäre der Unfall nicht, müsste man eingestehen, es ist nichts Schlimmes passiert.

Die Einschätzung, dass keine Fluchtgefahr droht und dass durch die Begleitung ein etwaiger Fluchtversuch unterdrückt wird, war eine Fehleinschätzung. Das ist bedauerlich. Aber Fehleinschätzung passieren hin und wieder.
Die Flucht wäre zu 100% unterdrückt worden, wenn man den Mörder 2011 einfach in eine Oubliette gesteckt hätte und die Tür niemals wieder geöffnet hätte. Das hätte aber aufgrund der allgemeinen Unsicherheit bei ALLEN Häftlingen durchgeführt werden müssen. Keine Freigänge --> keine Fluchtversuche bei Freigängen, bestechende Logik.

Ich beurteile es als Errungenschaft unserer Nation, dass wir lieber der Menschlichkeit und der Menschenwürde den Vorzug geben, als uns von ständiger Angst vor möglichen Fehleinschätzungen binden lassen und lieber einen totalitären und fehlerfreien (?) Staat schaffen.

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#479812

Kleinalrik2021

19.06.2026, 11:26:27
(editiert von Kleinalrik2021, 19.06.2026, 11:36:37)

@ Kleinalrik2021

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder?? (ed)

Aus T-Online.de kopiert (Hervorhebungen und Kommentare in Klammern von mir):

Der Gefangene durfte das Gefängnis schon viele Male vorübergehend verlassen. Dem Ministerium zufolge geschah die Flucht beim 38. Begleitausgang seit September 2023 [also nach 13 Jahren Haftzeit ohne Ausgang]. An den vorherigen Ausgängen gab es demnach keine Beanstandungen.

Der Geflohene ist ein verurteilter Mörder. Gibt es nach solch schweren Straftaten besondere Regeln?
Menschen, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, müssen laut Gesetz in der Regel mindestens acht Jahre im Vollzug sein, bevor sie Ausgang oder Freigang erhalten. Außerdem gilt, dass Lockerungen erst angeordnet werden dürfen, wenn nicht zu befürchten ist, dass der Gefangene flieht oder Straftaten begeht. Der Geflohene sitzt seit Oktober 2010 in Haft.


Addendum aus dem Tagesspiegel:

Nur selten gelingt einem Straftäter die Flucht
Dass ein Straftäter während eines Ausgangs flieht, kommt laut Ministerium nur selten vor. Demnach durften dieses Jahr bisher knapp 2.220 Menschen in Niedersachsen das Gefängnis zeitweise verlassen - und nur der Straftäter aus dem Gefängnis in Celle nutzte die Gelegenheit zur Flucht.

Die Statistik für die vergangenen Jahre schaut nach Angaben des Ministeriums ähnlich aus: Im vergangenen Jahr erhielten mehr als 5.900 Menschen in Niedersachsen Ausgang, 2024 waren es sogar mehr als 6.900 Gefangene. Dabei entwichen jeweils drei Gefangene, wie das Ministerium weiter mitteilte.

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#479815

cebe2004

19.06.2026, 12:25:30

@ Kleinalrik2021

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

Die Eltern des von ihm getöteten Mädchens haben Lebenslang bekommen. Ohne Möglichkeit, da jemals wieder rauszukommen.

#479816

Kleinalrik2021

19.06.2026, 12:47:00

@ cebe2004

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> Die Eltern des von ihm getöteten Mädchens haben Lebenslang bekommen.
> Ohne Möglichkeit, da jemals wieder rauszukommen.

Ja, der Schaden ist angerichtet. Einen Mord kann man nicht rückgängig machen.
Aber ändert sich daran etwas, wenn man die Haftbedingungen bis in das Extrem erschwert und dem Mörder alle Rechte dauerhaft entzieht?
Kommt den Eltern mehr Genugtuung zu, wenn der Mörder ihrer Tochter niemals Freigang erhält, niemals wieder aus der Haft entlassen wird, nur Wasser und Brot erhält, kein Licht hat, 24 Stunden an der Wand aufgehängt ist, täglich ausgepeitscht wird? Oder noch krasser: Erfahren die Eltern irgendeinen Trost, wenn der Mörder hingerichtet wird? Am besten schmerzhaft?

Das ist die alte Diskussion, wieviel Sühne ist angemessen?

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#479823

Manfred H

19.06.2026, 16:06:35

@ Kleinalrik2021

Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder??

> > Die Eltern des von ihm getöteten Mädchens haben Lebenslang bekommen.
> > Ohne Möglichkeit, da jemals wieder rauszukommen.

> Kommt den Eltern mehr Genugtuung zu, wenn der Mörder ihrer Tochter niemals
> Freigang erhält, niemals wieder aus der Haft entlassen wird, Bis hier hin ja.

Ein nicht ganz passendes Beispiel:
Ein Ex-Arbeitskollege hatte einen Mieter mit Familie.
Die hatte ein gutes Verhältniss, der Mieter hat sogar abwechselt die Strasse gekehrt usw.

Dann ist seine Mutter verstorben. (Alter, Grund ist mir nicht bekannt). Aber was "Normales".
Das hat diesen Mann so aus der Bahn geworfen. Depressionen usw. Ehe "zerstört".

Also wie solle es man verkraften wenn jemand in der Familie ermordet wird.

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