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#479812 Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder?? (ot.haushalt)

verfaßt von Kleinalrik2021, 19.06.2026, 11:26:27
(editiert von Kleinalrik2021, 19.06.2026, 11:36:37)

Aus T-Online.de kopiert (Hervorhebungen und Kommentare in Klammern von mir):

Der Gefangene durfte das Gefängnis schon viele Male vorübergehend verlassen. Dem Ministerium zufolge geschah die Flucht beim 38. Begleitausgang seit September 2023 [also nach 13 Jahren Haftzeit ohne Ausgang]. An den vorherigen Ausgängen gab es demnach keine Beanstandungen.

Der Geflohene ist ein verurteilter Mörder. Gibt es nach solch schweren Straftaten besondere Regeln?
Menschen, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, müssen laut Gesetz in der Regel mindestens acht Jahre im Vollzug sein, bevor sie Ausgang oder Freigang erhalten. Außerdem gilt, dass Lockerungen erst angeordnet werden dürfen, wenn nicht zu befürchten ist, dass der Gefangene flieht oder Straftaten begeht. Der Geflohene sitzt seit Oktober 2010 in Haft.


Addendum aus dem Tagesspiegel:

Nur selten gelingt einem Straftäter die Flucht
Dass ein Straftäter während eines Ausgangs flieht, kommt laut Ministerium nur selten vor. Demnach durften dieses Jahr bisher knapp 2.220 Menschen in Niedersachsen das Gefängnis zeitweise verlassen - und nur der Straftäter aus dem Gefängnis in Celle nutzte die Gelegenheit zur Flucht.

Die Statistik für die vergangenen Jahre schaut nach Angaben des Ministeriums ähnlich aus: Im vergangenen Jahr erhielten mehr als 5.900 Menschen in Niedersachsen Ausgang, 2024 waren es sogar mehr als 6.900 Gefangene. Dabei entwichen jeweils drei Gefangene, wie das Ministerium weiter mitteilte.

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