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#479793 Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder?? (ot.haushalt)

verfaßt von cebe2004, 18.06.2026, 18:43:55
(editiert von cebe2004, 18.06.2026, 18:48:27)

Vielleicht kann mir das mal eine(r) erklären:
Da wird der Mörder einer jungen Frau zu lebenslanger Haft verurteilt mit Feststellung der besonderen Schwere der Tat.
Soviel ich verstehe heisst das, der kommt eigentlich nie wieder raus. Ist auch gut so.
Jetzt bekommt er begleiteten Freigang  :gaga: um mit seiner Mutter zu essen und an seinem Motorrad zu schrauben. Und braust mit letzterem davon.  :kratz:
Selbst Strafgefangene empfinden die Haft in Deutschland eher als "Jugendherberge" (O-Ton aus einer Reportage).
Ich kann ja noch verstehen, dass man Häftlinge, die in absehbarer Zeit entlassen werden, darauf vorbereitet um sie nicht gleich wieder als Kundschaft zu haben. Aber ein zu lebenslänglich verurteiler Mörder? Vielleicht noch zum Grillabend?
Hier die Meldung dazu. Ok, sie haben ihn wieder gefasst. Ändert aber nichts an meiner Frage.

 

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