verfaßt von Kleinalrik2021, 19.06.2026, 11:30:48
Die Rechtfertigung ist, dass er ein Mensch ist und bleibt.
Wie weit darf Strafe gehen? Wie hart darf sie sein?
Strafe soll Einsicht beim Verbrecher wecken.
Inhaftierung soll (auch) die Allgemeinheit vor weiteren Verbrechen schützen.
Strafe dient NICHT (mehr) dazu, das Vergeltungsverlangen der Allgemeinheit zu befriedigen.
> „Die härtesten Gefängnisse der Welt“
> Eine durchaus empfehlenswerte Sendung.
> Und: Nein, ich sehe das nicht als grundsätzlich beispielhaft für
> Deutschland an. Aber ein bisschen könnte man sich daran schon
> orientieren....
> Wer einen Menschen ermordet hat, ein Kind missbraucht.... der hat nach
> meinem Rechtsverständnis komplett alle Rechte als Bürger abgegeben.
> Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Keine.
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