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#480055 Freigang für lebenslänglich verurteilten Mörder?? (ot.haushalt)

verfaßt von Johann, 26.06.2026, 11:49:31
(editiert von Johann, 26.06.2026, 11:58:51)

> Ganz zweifellos ist das so! Aber genau das belegt doch gerade, dass es
> möglich ist, diesen ominösen Fluchtreflex erfolgreich zu unterdrücken
> und es kein wie auch immer gearteter Zwang ist, dem man sich nicht
> entziehen kann.

Da ist nichts "ominös" dran. Der Gesetzgeber im Deutschen Kaiserreich hat diese Ansicht bereits in den 1880er-Jahren etabliert. Man kam zu der Überzeugung, dass es der Natur des Menschen entspricht, in Freiheit leben zu wollen, und hat die „Selbstbefreiung“ daher straffrei gestellt. Siehe wissenschaftliche Dienste des Bundestages.
Ganz nebenbei, unbeschadet während einer Flucht tatsächlich zusätzlich Straftaten zu begehen, ist es ebenfalls straffrei, sich einer Festnahme durch die Polizei, Zoll usw. durch Flucht entziehen zu wollen.
MaPa hat das zwar vom medizinisch/biologischen Aspekt begründet aber basal liegt sie damit völlig richtig.

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Lass die Leute reden, die Hühner können's nicht.
(Alpöhi, Heidi 1952)

 

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