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#473377 ist das überhaupt......... (ot.politik)

verfaßt von Timbatuku, 27.02.2025, 12:04:36

> Schlechtes Beispiel für mich: Mich interessieren Sport- (Leistungs-/Rang-)
> Tabellen überhaupt nicht!

Nun gut, bastel dir halt ein anderes Beispiel, wenn dir Sport nicht zusagt. Es war halt das erste, das mir einfiel. Optionen gibt es genug. Überall im täglichen Leben haben wir es mit Rangfolgen und auch mit Regeln zu tun.

> Aber als gewählten Direktkandidaten eines Wahkreises würde ich mich bzw.
> sogar meine Wählerschaft als diskriminiert - ok, besser: - von der
> politischen Willensbildung ausgeschlossen fühlen.

Gegen Gefühle ist man machtlos. Dennoch, in diesem Fall ist es unberechtigt. Die Regeln standen vorher fest. Dass es diese Fälle geben würde, war vorhersehbar. Sowohl dem Gesetzgeber (Parlament) als auch dem Überwachsungsorgan BVerfG war das klar. Trotzdem wurde das Gesetz in Kraft gesetzt und vom BVerfG als verfassungskonform abgesegnet. Einzig die Abschaffung der Grundmandatsklausel wurde vom Gericht kassiert, so weit ich weiß.

Und noch ein Beispiel: Du willst auf eine Insel, zu der im Jahr nur eine einzige Fähre fährt. Die Fähre hat eine Kapazität von 100 Fahrzeugen. Die Warteschlange vor der Fähre ist bereits 100 Fahrzeuge lang - du kommst als 101. Dann fährst du nicht mit. Fühl dich ausgeschlossen, aber du fährst nicht mit.

> Die 5%-Hürde könnte man am amderen Ende des Wahlrechts auch kritisieren,
> aber sie ist in einem offenen Parteisystem nötig, um nicht im Chaos oder
> im Patt unterzugehen.

Gutes Beispiel! In diesem Fall findest du den Ausschluss nötig und findest dich mit der Regel ab. Andere sehen das anders. Frag mal Christian Lindner. Der antwortet dir bestimmt, dass eine 3%-Hürde genauso gut das Chaos verhindern würde. Oder frag welche aus der Tierschutzpartei. Die antworten dir: "Chaos? Welches Chaos?" Die Debatte ist müßig. Die Regeln wurden nun mal beschlossen, vom Gericht akzeptiert, und damit sind sie für den Moment gültig. Es steht ja nichts im Weg, die Regeln wieder zu ändern, wenn man das will. Aber ich prophezeie dir heute bereits: Egal, wie das Wahlrecht künftig geändert wird, es wird wieder Kritik hageln, es wird wieder das Gericht angerufen, und es wird wieder große Unzufriedenheit nach der Wahl geben.

> Mich darfst Du "gerne" der Gruppe der "Verärgerten => 32,7 %" und der
> Gruppe "Zynismus =12,3 %" zuordnen, mit dem kurzerhand eine scheinheilige
> Lösung für die Verringerung der Sitze im Bundestag geschaffen wurde.

In der 32,7% umfassenden Gruppe der Verärgerten sind garantiert auch die AfD-Leute, die sich eine Regierungsbeteiligung ausgerechnet hatten. Frau Weidel (oder war's die Storch?) hat das ja bereits deutlich gemacht. Antidemokratisch, nennt sie das. Dabei wurde die Opposition jahrzehntelang von der zweitstärksten Fraktion gebildet, während die stärkste und die kleinste Fraktion eine Koalition bildeten. Das war, als wir noch mit drei Parteien ausgekommen sind.  ;-)

> Denn Direktmandatsträger haben in ihrer Umgebung bestimmt keinen Bock
> geschossen.

Sagt doch auch keiner. Sie sollen ja auch nicht in irgendeiner Form "bestraft" werden, sondern nach den Regeln ist für sie nur einfach kein Stuhl mehr frei.

> Aufgrund massiver Vorwürfe betroffener Wahlkreise und Parteibüros soll ja
> das Wahlrecht alsbald überarbeitet werden.

Nur zu! Ich habe nichts dagegen. Meine Prophezeiung dazu siehe oben.

 

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