verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 24.02.2025, 15:37:13
(editiert von RoyMurphy, 24.02.2025, 15:47:50)
> noch sinnvoll, die Erst-und Zweitstimme zu splitten,
> so wie "früher" ?
Das dicke Ende ist bereits erreicht, denn es soll eine Reform der Wahlrechtsreform geben, da nun 23 Direktkanditaten (Erststimme) wegen zu geringen Stimmenanteils für ihre Partei (Zweitstimme) nicht in den Bundestag einziehen werden. Das Problem der Überhangmandate, die den Bundestag weiter aufgebläht hätten, ist damit gelöst, aber ungerecht. So hat unser Stimmenkönig (Wahlkreis Tübingen) kein Direktmandat erhalten, da sein Wahlergebnis hinter dem von Bewerbern anderer Wahlkreise zurückliegt.
Gerecht ist das nicht, denn das führte zu "weißen Flecken" in etlichen Wahlkreisen => keine Vertretung im Bundestag.
„Verwaiste“ Wahlkreise: Welche Gebiete nicht mehr im Bundestag vertreten sind
Experte: Wahlrechtsreform teils schwer nachvollziehbar
So geht's, wenn die Wahlstrategen weder den Dreisatz noch die Prozentrechnung beherrschen und beide nicht differenzieren oder integrieren können - duck und weg
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Vernetzte Treffgrüße ausTübingen
Reinhard
Historisches Stadtwappen.
Das amtliche Wappen für
den Schriftverkehr kann man
in der Pfeife rauchen, es erspart
halt die Kosten für den Farbdruck.
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