verfaßt von Timbatuku, 23.02.2025, 06:55:33
(editiert von Timbatuku, 23.02.2025, 06:58:17)
> Das kann immer noch sinnvoll sein, aber man muss es anders machen
> als früher.
Aha. Was genau muss man wie anders machen?
> Die Zweitstimme ist die Stimme für eine bestimmte Partei. Die Zweitstimmen
> legen fest, wie viele Sitze im Bundestag eine Partei überhaupt hat.
>
> Die Erststimme legt fest, welche der namentlich genannten Kandidaten der
> jeweiligen Parteien am Ehesten eine Chance haben, in den Bundestag
> einzuziehen. Bei einer bestimmten Partei A kommt derjenige mit den meisten
> Erststimmen als erster Kandidat in den Bundestag, der "Zweitplatzierte"
> kommt danach, usw.. Sind so viele Plätze, wie die Zweitstimmen für Partei
> A festlegen, im Bundestag durch Kandidaten der Partei A besetzt, dann
> kommen danach durch die weiteren Erststimmen keine weiteren
> Kandidaten mehr hinzu. Je weiter man also als Kandidat "hinten" in der
> Erststimmen-Rangfolge landet, desto unwahrscheinlicher wird es, dass man in
> den Bundestag kommt.
Etwas schräg erklärt, oder sogar missverstanden.
Die Erklärung über die Bedeutung der Zweitstimme ist absolut korrekt.
Mit der Erststimme wählt man einen Direktkandidaten. Jede Partei hat in jedem Wahlkreis maximal einen Kandidaten (oder gar keinen). Wer die meisten Stimmen auf sich vereint hat den Wahlkreis als Direktkandidat gewonnen. Früher zog jeder Wahlkreissieger ins Parlament ein. Die Zahl der Wahlkreissieger wurde von dem Kontingent Sitze, welche die Partei über die Zweitstimme errungen hatte, abgezogen. Die restlichen Sitze wurden dann von den Kandidaten der Landesliste besetzt in der Reihenfolge, wie sie dort standen.
Hatte eine Partei aber mehr Wahlkreissieger als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustanden, bekamen die auch alle ein Mandat. Die überzähligen Mandate, also der Anteil, der über dem eigentlichen Zweitstimmenanteil war, nennt man "Überhangmandate". Damit das Verhältnis zu den anderen Parteien getreu dem Zweitstimmenergebnis wieder hergestellt war, bekamen auch die anderen Parteien zusätzliche Mandate, genannt "Ausgleichsmandate". So kam der Bundestag statt der gesetzlich vorgesehenen 630 Sitze auf zuletzt 736 Sitze.
Die Wahlrechtsreform führt dazu, dass der Bundestag auf die 630 Sitze begrenzt bleibt. Erringt jetzt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, bekommen nicht mehr alle ein Mandat, sondern nur so viele, wie die entsprechende Partei Sitze gewonnen hat. Die Auswahl wird nach dem Ergebnis des Kandidaten getroffen, d.h., wer seinen Wahlkreis mit 49,5% gewonnen hat, wird dem Kollegen vorgezogen, der seinen Wahlkreis mit "nur" 49,3% gewonnen hat. Das mag für den Verlierer gemein sein, aber irgendwie muss man es ja machen.
An dem Prinzip Zweitstimmen/Erststimmen hat sich überhaupt nichts geändert. Das ist immer noch so wie es seit Beginn der BRD ist, nur gibt es eben keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr.
> Oder man will Partei A im Bundestag, aber den Kandidaten dieser
> Partei A im eigenen Wahlkreis will man aus irgendeinem Grund nicht
> im Bundestag haben.
Das Wahlrecht bietet keine Möglichkeit, einen Kandidaten "abzuwählen". Wenn dein Kandidat der Partei A über die Landesliste abgesichert ist (das nennt man so, wenn ein Direktkandidat eines Wahlkreises zusätzlich auf einem guten Platz auf der Landesliste steht), dann kommt er auch dann ins Parlament, wenn alle in deinem Wahlkreis den Kandidaten der Partei B wählen.
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