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#470114 Geht's schon los mit der Machtergreifung? (ot.politik)

verfaßt von bender, Strasshof an der Nordbahn, 29.09.2024, 19:52:05

> > Also wenn das Verfassungsgericht gesagt hätte, daß Gewohnheitsrecht
> über
> > dem Verfassungsrecht steht, wäre das für dich ok gewesen? Oder wie
> darf
> > ich den Einwurf der möglichen Befangenheit interpretieren?
>
> Gibt es einen größeren Grund für Befangenheit als wenn der Vater über
> einen Antrag den sein Sohn mit auf den Weg brachte entscheiden soll? In
> jedem Gemeinderat würde der Vater als Befangen von einer Abstimmung
> ausgeschlossen, vermutlich bei jedem Verein. Nur als Verfassungsrichter
> soll das kein Problem sein? Denk mal darüber nach, mal unabhängig davon
> ob es dabei um die AfD geht oder nicht. Einfach über den Fall das der
> Vater über einen Antrag seines Sohns mitentscheidet

Wie schon erwähnt wurde, hat niemand das Urteil wegen Befangenheit eines der Richter angefochten, auch die AfD nicht.

--
Grüße aus Strasshof an der Nordbahn (ja, da wo die Natascha im Keller lebte)
bender

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