verfaßt von DUMIAU, 29.09.2024, 13:43:35
> Was man wührend der ersten (konstituierenden) Sitzung des Thüringer
> Landtags alles mitmachen musste, ist schon allerhand!
Warum wollte sich die CDU nicht an die Geschäftsordnung halten deren Änderung sie letztes Jahr noch selbst abgelehnt hatten? Die Grünen wollten damals das Vorschlagsrecht ändern und die CDU hat die Änderung verhindert, wohl im Wahn das Die die größte Fraktion stellen würden. Aber damit galt die alte Geschäftsordnung und in der steht nichts von Anträgen zur Änderung der Geschäftsordnung. Und wenn man den Alterspräsidenten nicht mal die Eröffnungsrede halten lässt sondern schon ab dem 2. Satz den Ablauf massiv stört ist das nicht ein Skandal den die AfD verursacht haben sondern der anderen Parteien die sich wie kleine Kinder verhalten und die Spielregeln während des Spiels zu ihren Gunsten ändern wollen. Da niemand gezwungen wird die vorgeschlagene Person zu wählen hätte man die Geschäftsordnung auch laufen lassen können bis zur Wahl des Landtagspräsidenten und dann wenn man sich nicht einigen kann über das weitere Vorgehen diskutieren. Aber das geht nicht wenn man die konstituierende Sitzung schon von Anfang an blockiert und das dieses Vorgehen von der CDU geplant war dürfte klar sein seit bekannt ist das die Klage vor dem Verfassungsgericht schon am Abend vor der Sitzung vorbereitet wurde. Und das der vorsitzende Richter der Vater eines der CDU-Abgeordneten ist macht die Sache sehr durchschaubar. Richter müssen von sich aus jeden Eindruck der Befangenheit vermeiden, und was ist Befangener als Vater eines der Kläger zu sein? Dieses Verhalten ist auch CDUlern aus Thüringen sauer aufgestoßen. Denn die seien nicht 89 auf die Straße gegangen um 2024 wieder Mitglieder der Sozialistischen Einheitspartei 2.0 zu werden. Dieses Verhalten hat wenig mit Demokratie zu tun, eher mit Machtgier. Und was den Umbau der Gerichte angeht, wo wäre da der Unterschied zu Heute wo Richterstellen in Hinterzimmern an verdiente Parteimitglieder verschachtert werden? Laut internationalen Regeln gilt unsere Justiz nicht als Unabhängig, weswegen internationale Haftbefehle von ausländischen Juristen geprüft werden, oder erst gar nicht beachtet werden
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