verfaßt von DUMIAU, 29.09.2024, 19:45:31
> Also wenn das Verfassungsgericht gesagt hätte, daß Gewohnheitsrecht über
> dem Verfassungsrecht steht, wäre das für dich ok gewesen? Oder wie darf
> ich den Einwurf der möglichen Befangenheit interpretieren?
Gibt es einen größeren Grund für Befangenheit als wenn der Vater über einen Antrag den sein Sohn mit auf den Weg brachte entscheiden soll? In jedem Gemeinderat würde der Vater als Befangen von einer Abstimmung ausgeschlossen, vermutlich bei jedem Verein. Nur als Verfassungsrichter soll das kein Problem sein? Denk mal darüber nach, mal unabhängig davon ob es dabei um die AfD geht oder nicht. Einfach über den Fall das der Vater über einen Antrag seines Sohns mitentscheidet
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