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#453903 Renovierung nach Auszug ohne Rückfrage von Vermieter - Nachzahlung? (nt.feedback)

verfaßt von Kleinalrik2021, 04.05.2022, 09:16:23

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber...

Dem Mieter muss im Übergabeprotokoll die Möglichkeit und eine Nachfrist gegeben werden, die festgestellten Mängel zu beseitigen. Der Vermieter kann nicht so ohne weiteres und eigenmächtig Mängel selbst beseitigen und dem Mieter damit vermeidbare Kosten verursachen. Etwas schwierig, wenn das Übergabeprotokoll am Letzten Tag des Mietverhältnisses gemacht wird - deswegen ist es ratsam, einige Zeit vor endgültigem Auszug eine gemeinsame Besichtigung mit dem Vermieter zu machen und alle Mängel schon mal vorab zu dokumentieren.

Eine vollständige Klärung, ob du überhaupt etwas zu machen hast, weil die Frage der Schuld / Verursachung noch offen war, steht durch das Tun bzw. Unterlassen des Vermieters unerledigt im Raum.
D.h., der Vermieter hat überhaupt keine Mängel gegen dich geltend gemacht, wenn er lediglich Mängel feststellt, aber auslässt, dass du sie zu beseitigen hast.

Gut, macht er jetzt nachträglich, wo das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Er kann dennoch im Rahmen der "Geschäftsführung ohne Auftrag" Kosten gegen dich geltend machen. Besonders leicht fällt ihm das für den Anteil der Mängelbeseitigung, für die er glaubhaft machen kann, dass sie ohnehin nur ein Fachbetrieb hätte vornehmen können UND die berechneten Kosten üblich sind. Beispielsweise bei Schimmel, der in die Bausubstanz eingedrungen ist. Allerdings kämen da mehr als 2.000,- zusammen.

Wenn du Rechtsschutz hast, geh unmittelbar zu einem Anwalt. Wenn nicht, geh von Kosten von ca. 1.000,- aus, die der Verlierer zu tragen hat.
Sinnvoll ist es IMMER, sich zu einigen. Stell deinen Standpunkt dar und biete an, ein Drittel der Kosten zu tragen. Am Ende trefft Ihr euch in der Mitte.

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