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#480074 Wann habt ihr zuletzt gefährliche Drogen gekauft? (ot.haushalt)

verfaßt von Pahoo, bei Ingelheim, 26.06.2026, 15:28:24

> > daß die Abgabe nur ab 18 Jahren möglich ist und zwingend die Vorlage des Personalausweises notwendig ist.

Das wäre mir eine Beschwerde wert.

Laut KI ist der Personalausweis nur in Zweifelsfällen zu prüfen:

"Nein. In Deutschland besteht beim Verkauf von Waren mit Altersbeschränkung grundsätzlich keine Pflicht, bei jedem Kunden den Personalausweis zu kontrollieren.

Entscheidend ist das Jugendschutzgesetz: Der Verkäufer muss das Alter in Zweifelsfällen überprüfen. Das Gesetz formuliert ausdrücklich, dass Veranstalter und Gewerbetreibende das Lebensalter in Zweifelsfällen zu kontrollieren haben.

Das bedeutet praktisch:

Ist die Volljährigkeit offensichtlich (z. B. eine Person wirkt eindeutig deutlich älter als 18 Jahre), ist eine Ausweiskontrolle in der Regel nicht erforderlich.
Bestehen Zweifel, muss ein geeigneter Altersnachweis verlangt werden, typischerweise Personalausweis oder Reisepass.
Viele Unternehmen führen dennoch interne Regeln wie „Ausweis bis 25“ oder „Challenge 25“ ein. Diese sind freiwillige betriebliche Vorgaben zur Risikominimierung und gehen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Falls du nach einem bestimmten Produkt fragst (z. B. Alkohol, Tabak, E-Zigaretten, FSK-18-Medien, Messer oder Cannabis), können zusätzlich spezielle Vorschriften gelten. Die Frage, ob ein offensichtlich über 40-Jähriger zwingend seinen Ausweis zeigen muss, ist für die üblichen Jugendschutzfälle jedoch rechtlich regelmäßig mit nein zu beantworten, solange für den Verkäufer vernünftigerweise kein Zweifel an der Volljährigkeit besteht.
"

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Wenn du etwas so machst, wie du es seit zehn Jahren gemacht hast, dann sind die Chancen groß, dass du es falsch machst. (Charles Kettering)

 

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