verfaßt von DUMIAU, 18.05.2026, 13:37:22
> > Da sich deutsche Spione an deutsche Gesetze halten müssen dürfte ihre
> > Erfolgsquote gering sein.
>
> Das glaubst du doch selbst nicht! Spione sind GEHEIMagenten. Da alles, was
> sie tun, GEHEIM bleibt, ist ihre Gesetzestreue während der Arbeit
> entsprechend gering. Außerdem arbeiten sie im Ausland, wo deutsche Gesetze
> nicht mal Gültigkeit haben. Also, hin und wieder erzählst du ziemlichen
> Quatsch.
Übersicht mit KI Ja, deutsche Spione (Mitarbeiter von Geheimdiensten wie dem BND, BfV oder MAD) müssen sich zwingend an deutsche Gesetze halten.Anders als in manchen Spielfilmen gibt es für deutsche Agenten keinen „Freifahrtschein“ für Straftaten. Die Bindung an Recht und Gesetz ist eine zentrale Lehre aus der deutschen Geschichte.Hier sind die wichtigsten Details zur rechtlichen Bindung:Grundrechtsbindung weltweit: Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 klargestellt, dass deutsche Staatsgewalt – und damit auch der BND – an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist, selbst wenn sie im Ausland agiert.Gesetzliche Befugnisse: Geheimdienste dürfen nur das tun, was ihnen spezielle Gesetze (wie das BND-Gesetz oder das Bundesverfassungsschutzgesetz) ausdrücklich erlauben. Operationen wie das Abhören oder künftig geplante Cyber-Gegenschläge benötigen eine klare Rechtsgrundlage.Keine Straffreiheit für allgemeine Verbrechen: Ein deutscher Agent, der ohne gesetzliche Rechtfertigung einen Diebstahl oder eine Körperverletzung begeht, kann dafür nach dem deutschen Strafgesetzbuch belangt werden. Es gibt keine generelle Amnestie für Mitarbeiter von Nachrichtendiensten.Parlamentarische Kontrolle: Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages überwacht die Arbeit der Dienste, um sicherzustellen, dass diese sich im legalen Rahmen bewegen.Aktuelle Entwicklungen: Ein geplantes neues BND-Gesetz soll die Befugnisse erweitern, damit Agenten beispielsweise bei Cyberangriffen aktiv zurückschlagen oder zur Sabotage operativ tätig werden dürfen. Auch diese neuen Handlungsspielräume müssen jedoch erst gesetzlich festgeschrieben werden, bevor sie legal genutzt werden dürfen.Hinweis zum Ausland: Im Einsatzland verstoßen Spione fast immer gegen die dortigen Gesetze (z.B. wegen Landesverrats oder Spionage). Aus deutscher Sicht ist dies jedoch legal, solange die Tätigkeit durch deutsches Recht gedeckt ist
Ist ungefähr so wie das die deutschen BW-Fahrzeuge auch in Kriegsgebieten dem deutschen TÜV unterworfen sind. Macht die Arbeit nicht einfacher. Warum wohl deckt man Anschlagpläne praktisch nur auf wenn ausländische Dienste warnen?
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