Ansicht:   

#477871 "Wenn man 100 wird, kann man nicht mit Mitte 60 aufhören zu arbeiten" (ot.haushalt)

verfaßt von Timbatuku, 23.02.2026, 20:43:39

> Ja, das ist hier die Frage ;). Fällt der Arbeitgeberanteil weg. wenn man
> die private Alternative ausrechnet?

Bei der Investitionssumme schon, finde ich. Da zählt nur, was man sebst aus eigener Tasche einzahlt. Beim Ertrag hingegen zählt alles, was man herausbekommt. Bei privaten Alternativen also auch eventuelle staatliche Fördermittel oder halt auch freiwillige Zuschüsse seitens des AG, sofern es die gibt.

> Es ist ja was wäre wenn man die Beiträge anders investiert? - und da der
> Arbeitgeberanteil in die Gesetzliche RV
> einfließt, müßte man den Beitrag schon auch berücksichtigen, wenn man
> vergleichen will.

Ähm ... nein!? Wie gesagt, bei der Rendite sind diese Beträge berücksichtigt. Das ist auch korrekt, denn das Geld fließt in DEINE Tasche, nicht in die des Arbeitgebers. Bei der Einzahlung kommt aber nur die Hälfte aus DEINER Tasche, also gilt auch nur dieser Teil als Investition. Es wäre anders, wenn der AG seinen Anteil nicht direkt an die Rentenversicherung zahlt, sondern an den Arbeitnehmer auszahlt und es diesem überlässt, ob er sich bei der Gesetzlichen oder bei der privaten oder gar nicht versichert (sofern die Versicherung freiwillig wäre). Dann müsste man auch den AG-Anteil in die Rechnung einbeziehen.

> Nun, eine menschliche Frage wäre, ob ein privat Vorsorgender immer 8-10%
> seines Bruttogehalts auf die hohe Kante legen würde, wenn er keine
> Beiträge zur RV abführen müßte ;).

Vermutlich würden viele das nicht tun. Und viele könnten das auch gar nicht. Die leben von der Hand in den Mund, ohne Spielräume für Altersvorsorge zu haben. Am Ende steht dann die Grundsicherung.

 

gesamter Thread:

Ansicht:   
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz