verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 17.12.2024, 20:09:46
> > > Messer die zum Verkauf ausliegen, dass ist was anderes.
> >
> > Das kann sich ein Attentäter nicht schnell greifen und jemanden
> erstechen?
>
> Nein, kann er nicht, denn dann macht er sich doch strafbar!
Aber Er hat doch nur gezeigt daß die ausgelegte Ware was taugt - also Werbung........ sowas ist nicht strafbar
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Gruß Hausdoc
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