verfaßt von Kleiner Punkt, 16.12.2024, 20:22:04
Bekannte von mir die nicht zum Fantasieren neigen,haben mir erzählt,sie hätten folgendes der Presse entnommen:
Ein Mann hat beim Entsorgen des Speicherinhalts seines Elternhauses eine Schreckschusspistole gefunden. Er begab sich mit ihr umgehend zur nächstgelegenen Polizeistelle. Dort wurde er begrüßt damit, dass er eine Anzeige wegen unerlaubtem Umgang mit Waffen erhalten würde,weil er mit Waffen außerhalb seines Privatbereichs unerlaubt unterwegs gewesen sei.Er hätte die Polizei anrufen müssen.
Muß man das verstehen?
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DER kleine Punkt
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