verfaßt von Johann, 16.12.2024, 22:10:42
(editiert von Johann, 16.12.2024, 22:16:15)
> Im konkreten Fall ist jemand nicht mit einer Waffe rumgerannt, sondern hat
> sie ohne Umweg umgehend bei der Polizei abgeliefert
Also ist die Person damit herumgerannt. Zwar zur Polizei aber gesetzeswidrig, wenn die Waffe zugriffsbereit war, also nicht in einem sicher verschlossenen Behältnis transportiert wurde.
So sind die Gesetze nun mal und manch Korinthenkacker auf der Wache wendet das dann knallhart an, kann passieren.
Buddel mal im Garten ne olle Weltkriegshandgranate aus und bring die persönlich zur Wache, da kriegen die Schnappatmung. Alles schon vorgekommen.
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