verfaßt von Timbatuku, 17.12.2024, 00:04:12
> > Ich verstehe es nur nicht im Zusammenhang mit einer
> > Schreckschusspistole, da ich dachte die seien erlaubt.
>
> Ich habe hier im Haus eine Softair-Pistole. Die ist erlaubt. Ich brauche
> keinen Waffenschein, durfte die frei kaufen. So wie ich einen Besen oder
> eine Gießkanne fürs Haus kaufe. Kein Problem. Aber auf der Straße damit
> rumrennen DARF ICH NICHT! Falls ich beabsichtige, mit dem Ding
> beispielsweise zu einem Schießplatz zu fahren oder ähnliches, dann muss
> das Spielzeug in einem verschlossenen Behälter und getrennt von der
> Munition transportiert werden. Sonst bin ich am Arsch. Genauso wie der
> Bekannte vom Fadenersteller.
>
> Es geht ja auch nicht darum, die Gesetze zu verstehen, wie es der
> Fadentitel andeutet, sondern darum, die Gesetze zu befolgen.
Noch ein Nachtrag, lieber Sansnom, zu dem Punkt "ich dachte, die sind erlaubt."
Du darfst nicht mal mit einer Plastikwumme, die gar nicht schießen kann, draußen herumrennen. Nämlich dann, wenn diese Plastikwumme einer echten Wumme täuschend ähnlich sieht. Bei Interesse google mal das Stichwort "Anscheinswaffen".
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