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#472086 Muß man alle Gesetze verstehen? (nt.netz-treff)

verfaßt von Hackertomm, 17.12.2024, 10:41:35
(editiert von Hackertomm, 17.12.2024, 10:47:32)

> Bekannte von mir die nicht zum Fantasieren neigen,haben mir erzählt,sie
> hätten folgendes der Presse entnommen:
> Ein Mann hat beim Entsorgen des Speicherinhalts seines Elternhauses eine
> Schreckschusspistole  :rotfl:gefunden. Er begab sich mit ihr umgehend zur
> nächstgelegenen Polizeistelle. Dort wurde er begrüßt damit, dass er eine
> Anzeige wegen unerlaubtem Umgang mit Waffen erhalten würde,weil er mit
> Waffen außerhalb seines Privatbereichs unerlaubt unterwegs gewesen sei.Er
> hätte die Polizei anrufen müssen.
> Muß man das verstehen?

Ja, denn es dürfte bekannt sein, dass das Tragen oder Transportieren von Waffen, in der Öffentlichkeit verboten ist!
Das gilt auch für sogenannte "Anscheinswaffen", die aussehen wie Echte!
Wenn ich eine Schreckschußwaffe habe, darf ich die in meinem umfriedeten Bereich handhaben, aber nicht Schießen.
Aber wenn ich sie auch nur einen Zentimeter aus dem umfriedeten Privatbereich bringe, mache ich mich Strafbar!
Dazu wäre zumindest der "kleine" Waffenschein nötig und natürlich Sachkenntnis zu Transport und Handhabung so einer Waffe.
Denn auch Schreckschußwaffen sind nicht harmlos und können Schaden anrichten!

Hätte er die Waffe von der Polizei abholen lassen, wäre er um eine Anzeige drumrum gekommen.
Aber vermutlich auch, wenn die Schreckschusswaffe in einem Behältnis verpackt gewesen wäre, so dass ersichtlich war, das man sie nicht benutzen will.
Eine andere Möglichkeit wäre gewesen, die Schnreckschusswaffe zu zerlegen und die Einzelteile in den Schrottcontainer zu werfen, nach Möglichkeit nicht alles auf einmal, sondern evtl. zweimal, nach Leerung des Container.
Was die Anzeige angeht, da kommt es womöglich mit einer Verwarnung davon, da er es 1. unwissentlich getan hat und 2. in guter Absicht.
Er hat halt vorher vergessen, die Polzei anzurufen, was beim Abgeben einer Waffe zu tun ist.
Aber die Sache ist Aktenkundig und wird ihren Weg gehen.
Da liegt es dann am jeweiligen Sachbearbeiter oder Staatsanwalt, was der draus macht.

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