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#478520 Ehegattensplitting (ot.politik)

verfaßt von DUMIAU, 29.03.2026, 14:07:46

> Ein Festhalten an der Zusammenveranlagung begründe ich
> damit, dass Eheleute rechtlich eine Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft
> darstellen. Ob beide Vollzeit arbeiten oder einer viel und der andere
> weniger oder gar nicht ist alles egal - sie wirtschaften zusammen und
> sollten deshalb auch zusammen besteuert werden. Unternehmen werden doch
> auch in Gänze besteuert und nicht jede Abteilung für sich.

Spätestens wenn es darum geht Sozialleistungen zu beantragen werden die Behörden wieder darauf pochen das die Eheleute eine Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft darstellen. Oder kann dann ein Ehepartner bei Arbeitslosigkeit usw dann auch Bürgergeld oder andere Unterstützungsleistungen beantragen obwohl der Ehepartner ein hohes Nettoeinkommen hat? Wenn man bei Steuerzahlen keine Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft ist kann man das ja auch nichts ein wenn man unter gewissen Einkommensgrenzen liegt und deswegen gewisse Sozialleistungen beantragen könnte. Wenn Trennung der wirtschaftlichen Verhältnisse dann konsequent.  :devil:
Wie dem auch sei, die Zeichen mehren sich das die Politkasper in Berlin bis Oberkante Unterlippe in der braunen Masse stecken, aber auf die Idee unnütze Ausgaben zu streichen kommen sie nicht, denn davon profitieren sie ja selbst, direkt, indirekt oder einfach weil es ihren moralischen Kompass besänftigt

 

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