verfaßt von Karsten Meyer
, Konstanz am Bodensee, 01.01.2026, 13:40:15
> ausserdem mussten die Planunterlagen von der
> Tiefgarage und der Bank haben......
Nicht unbedingt. Vermutlich reichte es, wenn einer der Täter einen kennt, der dort ein Schließfach angemietet hat. Im übrigen macht es die heutige Vorschrift, in allen Gebäuden Fluchtpläne samt Grundriss auszuhängen, deutlich einfacher.
Vielleicht hatte auch jemand beim Bau der TG oder der Sparkasse etwas aufgepasst (keine Ahnung, wie alt die Gebäude sind).
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