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Nachricht aus dem Archiv

Berny schrieb am 11.September.2009, 13:34:12 in der Kategorie ot.haushalt

Falschfalsch, Zacky!

> > > Erteilst Du nun eine Ermächtigung zum Einzug, kannst Du evtl. falsch
> > > abgebuchte Beträge nicht bei der Bank widerrufen.

> > Das ist falsch, Petra.

> wie uns Tommy richtig rausgesucht hat:
> Demnach nur noch 8 Wochen Widerspruchsfrist. Das ist lang, aber wenn man 4
> Wochen Urlaub macht und als Krankentransport zurückkommt, ist das schon
> passiert.
> In der Regel sollte diese Verschlechterung keine Auswirkungen haben. Aber
> warum sollte man sie begrüßen? Vor allem OHNE DASS ES EINEM ERKLÄRT WIRD,
> was man da unterschreibt.

Nönö, Zack,
lies\' den oberen Satz: Sie schreibt, dass Du (überhaupt) nicht widerrufen kannst, d.h. im bankendeutsch \"der Abbuchung widersprechen\". - Kannste abba doch, zumindest 8 Wochen lang (unsere letzte Skandinavienrundreise war übrigens 7 Wochen kurz  ;-) ).
Bei Geschäftsgirokonten sinds übrigens nach wie vor 6 Wochen, und bei Privatkonten deutlich mehr (weiss jetzt nicht genau wv.)
Wohlgemerkt: Es ist hier nur von Einzugsermächtigungen, nicht von Abbuchungsaufträgen, die Rede.
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