Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

Petra Sörensen [Gast] schrieb am 10.September.2009, 16:17:24 in der Kategorie ot.haushalt

GEZ will Einzugsermächtigung bestätigt haben

> relativ einfach: Vorher hattes Du einen Lastschrifteinzug; den konnte man sechs Wochen in manchen Fällen sogar 30 Jahe bei der Bank widerrufen.

Erteilst Du nun eine Ermächtigung zum Einzug, kannst Du evtl. falsch abgebuchte Beträge nicht bei der Bank widerrufen. Du bist auf das wohlwollen der GEZ angewiesen. Aber ich bin überzeugt, daß die GEZ immer großzügig kulant und im Sinne des Gebührenzahlers entscheiden wird (hahaha)
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz