verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 01.11.2025, 20:35:39
> Allerdings erscheint mir die Androhung von Bußgeldern in diesem Fall ein
> recht zahnloser Papiertiger zu sein. Zum einen müssen die Behörden
> erstmal Kenntnis erlangen. Ich schätze, nur ein Bruchteil illegaler
> Böllerei wird angezeigt. Dann muss der Täter noch mühevoll ermittelt
> werden, was auch nicht immer ganz einfach sein dürfte.
Diese Knallköpfe sind so hohl, daß sie z.b. am hellichten Tag genau vor dem Fenster des Ordnungsamtes den 3. WW proben.
Ergebnis. Sofortiges Zwangsgeld von 3000€. Ein Bußgeld kann man pro Vergehen nur einmal erheben. Zwangsgelder öfters.
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Gruß Hausdoc
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