verfaßt von Johann, 22.05.2025, 18:26:10
(editiert von Johann, 22.05.2025, 18:28:15)
> Das Schreiben an die deutsche Niederlassung fliegt nach dem Lesen in die
> Ablage P. Solche Sachen sind ganz klar geregelt.
Würde ich nicht drauf wetten, kommt ganz auf das Schreiben an. Aber das sollte jeder selbst für sich entscheiden, ob man sich da in's Bockshorn jagen lässt oder nicht.
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