verfaßt von Kleiner Punkt, 21.12.2024, 19:44:05
> > 3m Durchfahrtsbreite, dass heist nicht, dass man da nicht ein sperrendes
> > Hindernis hinstellen kann, das man beiseite räumen kann.
>
>
> Rettungsweg ist Rettungsweg. Da darf auch nichts temporär hingestellt
> werden. Nicht mal so ein Gummihütchen
Welche ObersuperVollpfeife hat denn das angeordnet? Wie wärs denn mit einer polizeibewachten Schranke, die sich in sekundenschnelle öffnen läßt?
Nach der derzeitigen Regelung könnte man sich die anderen Sperren sparen
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DER kleine Punkt
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