verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 04.12.2024, 18:12:18
> Und diese Wohnmobile, stehen, jetzt nach Corona, auf der Straße rum und
> belegen, zumindest bei uns, die wenigen Parkplätze.
Bei uns wieder seit dem Ende der Sommer-Landfahrersaison bis ein Winterquartier gefunden ist.
> Dazu kommen dann noch Firmenwagen und Transporter, die jetzt schon die
> zweite Woche hier rumstehen.
> Da könnte ich wetten, dass der Besitzer den Transporter da geparkt hat und
> dann Richtung Flughafen entschwunden ist!
Auch das tritt bei uns, fern von Bahnhof oder Flughafen, vermehrt auf: Servicekräfte nehmen ihr Fahrzeug mit nach Hause, um vor dem Einsatz am nächsten Tag ausschlafen zu können, weil sie nicht erst zur Werkstatt pendeln müssen.
> Auch dass Anwohner zwei Autos auf die Straße stellen und die Garage bleibt
> von den Autos ungenutzt.
Dieses Verhalten häuft sich im Sommer. Sobald aber Witterungseinflüsse dem Heilixblechle zusetzen oder Eiskratzen angesagt ist, gibt's lange freie Straßenränder.
Einer Nachbarin stieg da mal die Schamröte auf, als ich sie fragte, ob sie ihren Tiefgaragenplatz aufgegeben hätte. Antwort: "Nein, aber von der Haustür zum Straßenrand sind's 10 Meter und zur Garage 100 Meter. Über Nacht steht doch 's Auto meistens in der Garage."
> Das sieht man, wenn man im Viertel z.B. zur Bushaltestelle laufen muss und
> ein Garagentor steht offen.
> Da sieht man dann Gerümpel und Gartenzeugs in der Garage, allerhöchstens
> ein Motorrad.
> Das ist aber ein "Mißbrauch eines zweckgebundenen Bauwerks" und kann mit
> einer 4-5 stelligen Strafe belegt werden.
Aber wer kontrolliert das schon, wo das private Grundstück doch der Hoheit des Besitzers unterworfen ist und gar nicht genügend Büttel bereitstehen, um Routinekontrollen durchzuführen wie z.B. die Parkuhren-Polypen in Innenstädten oder der WKD in der Gastronomie.
Bei uns kommt der Städtische Verkehrsdienst ebenfalls nicht routinemäßig, sondern erst aufgrund von Beschwerden über die durch Fremde (oder Geizige) ohne Ticket beeinträchtigte Parkmöglichkeit für Anwohner mit Parkausweis. Aber damit belastet man ja wieder den Nachbarschaftsfrieden, wenn man Besuchende anschwärzt. So bleibt das Ganze einfach eine lasche Angelegenheit: Ohne Kläger keine Kontrolle, ohne Richter kein Vollzug (z.B. kein Knöllchen oder kein "Henker").
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Vernetzte Treffgrüße ausTübingen
Reinhard
Historisches Stadtwappen.
Das amtliche Wappen für
den Schriftverkehr kann man
in der Pfeife rauchen, es erspart
halt die Kosten für den Farbdruck.
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Notiz:
Ich verwende auf dieser Website allein aus Gründen
des Leseflusses das generische Maskulinum (oder "-ende")
und lege Wert darauf, dass alle Inhalte genderunabhängig
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